Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB)

Arbeitsschutzämter müssen Pandemie-Service bieten / Schutz vor Infektion im Betrieb so wichtig wie im Privaten

(Berlin) - Arbeitsschutzbehörden in Berlin und Brandenburg müssen Betriebe stärker bei der Vermeidung von Infektionen unterstützen, fordert der DGB. Der Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit ist ebenso notwendig wie die Vermeidung von Ansteckungen mit dem Corona-Virus im öffentlichen Raum. Der staatliche Arbeitsschutz müsse gerade im Pandemiefall eine Lotsenfunktion einnehmen, fordert der Gewerkschaftsbund - Betriebe und Beschäftigte bräuchten Leitlinien für sicheres Arbeiten. Zudem müssten die Betriebe vor Ort in ihren Schutzmaßnahmen besser begleitet werden.

Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg sagt dazu:
"Die staatliche Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ist gerade in Krisenzeiten gefragt. Auch die Betriebe haben ein Eigeninteresse, die Pandemiegefahren einzudämmen und arbeitsfähig zu bleiben. Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber alles Notwendige zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten tun - dazu gehört auch ein betrieblicher Pandemieplan. Leider gibt es diesen in vielen Betrieben noch nicht. Bei der Erstellung muss auch der Betriebsrat beteiligt werden.

Berlin und Brandenburg sollten dafür als ersten Schritt auf den Internetseiten der Arbeitsschutzämter schnell einfache Anleitungen für die nötigen Schritte im Betrieb veröffentlichen: Dazu gehören Checklisten über betriebliche Schutz- und Hygienemaßnahmen und Hinweise zum betrieblichen Krisenmanagement. Die Arbeitsschutzaufsicht muss jetzt vor Ort in die Betriebe gehen. Auch eine auf die Pandemie ausgerichtete Servicestruktur ist nötig. Sie sollte Unternehmen, Betriebsräten und betroffenen Beschäftigten für fachliche Auskünfte und für die Annahme von Beschwerden zur Verfügung stehen."

Wenn der Arbeitgeber trotz Beschwerden aus der Belegschaft nicht ausreichend handelt, haben Beschäftigte das Recht, sich an die zuständige Behörde zu wenden. Die Landesämter für Arbeitsschutz in Berlin und Brandenburg sollten in diesem Fällen schnell reagieren und helfen, fordert der DGB.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB) Nina Lepsius, Leiterin, Pressestelle Kapweg 4, 13405 Berlin Telefon: (030) 212400, Fax: (030) 21240142

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