Arbeitsrecht: Mehr Sicherheit mit gesetzlichen Bestimmungen
(Siegen) - "Ein Arbeitsvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Nur so erreichen Sie klare Verhältnisse mit Ihren Beschäftigten." Im Übrigen sei nach dem Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) ohnehin jeder Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Mitarbeiter auszuhändigen. Auch eine Kündigung müsse zwingend schriftlich erfolgen. Diesen Rat gab der im Arbeits- und Sozialrecht versierte Bochumer Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto anlässlich einer Vortragsveranstaltung im Atriumsaal der Siegerlandhalle, zu der die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ihres Bezirks eingeladen hatte. Die mit mehr als 130 Teilnehmern ausgebuchte Veranstaltung bildete den Auftakt zu einer Veranstaltungsreihe, mit der die IHK in diesem Jahr praktische Rechtsfragen aus dem Unternehmensalltag aufgreift. "Wir möchten, dass die Betriebe mehr Sicherheit im Umgang mit der unübersehbaren Anzahl gesetzlicher Vorschriften erhalten. Deshalb steht die 12-teilige Veranstaltungsreihe unter dem Motto: "Rechtssichere Unternehmensführung", erklärte IHK-Geschäftsführer Rudolf König gen. Kersting. "Unser Ziel ist es, ein paar wichtige Spielregeln zu vermitteln und zu erklären, was hinter einzelnen Gesetzen steckt. So sollen die Betriebe von Unsicherheiten im rechtlichen Bereich befreit werden."
Rechtsanwalt Otto unternahm mit den Veranstaltungsteilnehmern einen lebendigen Streifzug durch betriebliche Problembereiche des Arbeitsrechts: vom Abschluss eines Arbeitsvertrages bis hin zur Kündigung. Schon bei der Stellenausschreibung kann ein Arbeitgeber viele Fehler machen. Teuer kann es werden, wenn er gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, AGG, verstößt. "Gestalten Sie den Anzeigentext neutral. Formulierungen wie "Junges Team sucht Verstärkung" oder "Berufsanfänger bevorzugt" können bereits kritisch sein und ältere Bewerber diskriminieren", so Rechtsanwalt Otto. Er warnte gleichzeitig vor sogenannten "AGG-Hoppern", die systematisch Stellenanzeigen auf Verstöße gegen das AGG durchforsten, sich dann um die ausgeschriebene Stelle bewerben, abgelehnt werden und dann den Unternehmer wegen Diskriminierung auf Schadensersatz verklagen. Otto sprach auch die Schutz- und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers an. Er müsse etwa die notwendige Arbeitsschutzkleidung bereitstellen. "Weigert sich ein Arbeitnehmer, die Schutzkleidung zu tragen, sollten Sie konsequent bleiben und notfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen", so der Referent.
Am 12. Februar 2016 wird die Veranstaltungsreihe fortgesetzt. Noch einmal geht es um das Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt stehen dann die Themen Urlaub, Mindestlohn, Sozialversicherung, 450-Euro-Jobs, Beschäftigung von Praktikanten und die Rolle der Berufsgenossenschaften. Zwei Wochen später, am Freitag, 26. Februar 2016, geht es mit einer Übersicht über Steuer- und Buchführungspflichten weiter. Es folgen Vorträge zu Informations- und Kennzeichnungspflichten, Patenten und Urheberrechten und weiteren Themen. Eine Übersicht über alle Veranstaltungen befindet sich auf der Internetseite der IHK: www.ihk-siegen.de unter der Rubrik "Veranstaltungen". Für Mitgliedsbetriebe der IHK Siegen ist die Teilnahme kostenfrei.
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