Pressemitteilung | k.A.

Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung – ein Verstoß gegen das Grundgesetz?

(Dieburg) - Mehr als 150 Milliarden Euro von deutschen Bürgern liegen zurzeit alleine auf Depots in der Schweiz. Verteilt auf andere sogenannte Steueroasen wie zum Beispiel die Bahamas, die Cayman-Inseln, die Niederländischen Antillen oder die Bermuda Inseln dürfte als Minimum nochmals die gleiche Summe entfallen. Selbst vor unserer „Haustür“ wird „steuerneutrales“ Geld von deutschen Kunden gerne verwaltet. Besonders beliebt sind, Österreich, Luxemburg die Schweiz und Liechtenstein.

Dieses Verhalten einer begüterten Oberschicht hat bedrohliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Gerechtigkeit und die Demokratie in unserem Lande, warnt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg). Die unmittelbare Auswirkung davon ist, dass immer häufiger Verbraucher und kleine Firmen pleite gehen!

Die Steuervermeidung in unserem Land hat ungeheuere Ausmaße angenommen. Die tatsächliche Höhe des deutschen Geldvermögens welches im Ausland verwaltet wird und sich jenseits des Zugriffs des Fiskus befindet ist gigantisch. Der Außenhandel wird in vielen Fällen über Steueroasen abgewickelt. Damit verschieben die Unternehmen ihre Gewinne dorthin, wo sie Steuern vermeiden können.

Schenkt man neuen Zahlen Glauben, die die Wirtschaftswoche in ihrer 29. Ausgabe vom 8. Juli vorgelegt hat, sind in Deutschland inzwischen 8,6 Millionen Menschen ohne Job. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 18,8 Prozent! Die Bürger beginnen zu begreifen, dass sie permanent betrogen werden.

Die Politik glaubt Wirtschaftswachstum herbeiführen zu können indem Sie das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet, die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger als Faulenzer und Leistungserschleicher diskriminiert und quasi als Zwangsarbeiter missbraucht. Der Amtseid der Politiker, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden mutiert mit solcher Politik zum Meineid.

Der 01. Januar 2005 wird in Deutschland für Langzeitarbeitslose mit zahlreichen Einschnitten verbunden sein.

Mit der Einführung der Arbeitslosenhilfe II müssen nicht nur viele Bürger Einschnitte im Rahmen der finanziellen Zuwendungen durch den Staat hinnehmen, da die seitens des Staates zu zahlenden Beiträge von Arbeitslosen- und Sozialhilfe insofern angepasst wurden. Durch die im Rahmen der Arbeitsmarktstrukturreform eingeführte Absenkung der Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden die Betroffenen zeitlich auch wesentlich schneller auf das neue Arbeitslosengeld II angewiesen sein.

Allerdings hat der Betroffene nur dann Anspruch auf dieses neue Arbeitslosengeld II, sofern er lediglich über geringe Werte von verwertbarem Vermögen verfügt. Für Empfänger die nach dem 01.01. 1948 geboren wurden, bedeutet dies im Einzelnen, dass diesen seitens des Staates lediglich ein Freibetrag von 200,00 Euro pro Lebensjahr zu Zwecken der Alterssicherung verbleibt, wobei diese Freibetragshöhen bereits auch nach der derzeit geltenden Freibetragsregelung in der Arbeitslosenhilfeverordnung relevant sind.

Dass führt dazu, dass viele Empfänger dieser Leistung faktisch schon heute gezwungen werden, Lebensversicherungen zu veräußern beziehungsweise andere Vermögenswerte zu Geld zu machen, die ursprünglich zu ihrer Alterssicherung vorgesehen waren, um überhaupt in den Genuss des auf Sozialhilfeniveau gekürzten Arbeitslosengeldes II zu kommen.

Die Konsequenz der Ereignisse wird sein, das viele der derzeitigen Arbeitslosenhilfe- und künftigen Arbeitslosengeld II Empfänger auf staatliche Hilfe zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts im Alter angewiesen sein werden. Das Kuriosum an der Freibetragsregelung hinsichtlich der Arbeitslosenhilfe- und künftigen Arbeitslosengeld II Empfänger ist allerdings, dass man den Betroffenen jetzt zur Veräußerung seiner Vermögenswerte zwingt um die staatlichen Kassen zu schonen, während bereits absehbar ist, dass dieser Personenkreis künftig im Rentenalter auf die Sozialhilfe des Staates angewiesen ist. Nach Ansicht der Rechtsanwälte von PWB Rechtsanwälte Jena verschiebt der Staat durch seine derzeitige Politik die Probleme nur in zeitlicher Hinsicht, ohne sie einer endgültigen Lösung zuzuführen.

In dieser Hinsicht handelt der Staat nach Ansicht von PWB-Rechtsanwälte Jena aber auch noch inkonsequent, da er nicht sämtliche Vermögenswerte den gleichen Verwertungskriterien unterwirft.. So werden beispielsweise die Rentenanteile, die über die Riester-Rente erworben wurden, nicht im Rahmen der Freibetragsbemessung berücksichtigt, sondern bleiben bei der Berechnung der Vermögenswerte völlig außen vor.

Für den Umstand dieser Ungleichbehandlung einzelner Vermögensansparformen wurden staatlicherseits bisher nie plausible Erklärungen geliefert. Vielmehr war es doch der Staat, so die Argumentation von PWB-Rechtsanwälte Jena, die dem Bürger gegenüber immer wieder propagierte, dass er für seine Alterssicherung selber sorgen müsse. In diesem Zusammenhang müsste es aber dann nach Ansicht der Rechtsanwälte auch dem Bürger überlassen bleiben, welche Form der Alterssicherung er wählt.

Nach Ansicht von PWB-Rechtsanwälte Jena stellt diese grundlose Bevorzugung einzelner Sparformen einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar, da kein nachvollziehbarer Grund ersichtlich ist, einzelne Sparmodelle hinsichtlich der Altersvorsorge zu privilegieren, sofern nur der einzelne Berechtigte in der Lage ist, den Charakter seiner Ersparnisse für Zwecke der Altersvorsorge nachzuweisen. Sofern der Staat vom Bürger Eigeninitiative im Rahmen seiner Altersvorsorge fordert, kann es nach Ansicht von PWB Rechtsanwälte jena nicht richtig sein, dass der Staat ohne sachlichen Grund Reglementierungen trifft, und den Bürger damit im Rahmen der Selbstvorsorge und persönlichen Selbstbestimmung bevormundet.

Daher wird nach Auffassung von PWB Rechtsanwälte Jena auch gerade durch die Verschärfungen für die betroffenen im sozialen Bereich durch das geplante Arbeitslosengeld II mit einer Klageflut zu rechnen sein.

In diesem Zusammenhang wäre es dann aus Sicht der Anwälte der Kanzlei auch wichtig, dass einige Verfahren, gerade in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der Ausführungsverordnungen zum Arbeitslosengeld II bis zum Bundessozialgericht und notfalls auch zum Bundesverfassungsgericht betrieben werden, um die grundlegende Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich einzelner Ausführungsbestimmungen im Hinblick auf die Anrechenbarkeit der einzelnen Vermögenswerte prüfen zu lassen, da nur so die entsprechende Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden kann, die die Bevorzugung einzelner „Ansparmodelle“ aus Sicht von PWB-Rechtsanwälte auch unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Einzelnen sehr bedenklich ist. Schließlich bestehen auf Grund des geringen Freibetrages pro Lebensjahr auch erhebliche Bedenken seitens der Anwälte, ob diese Regelung überhaupt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt. Nach den derzeit geltenden, durch die Arbeitsmarktreform eigeführten regeln, kann es nämlich sein, dass der Betroffene über viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, und dann nach Ablauf der kurzen Berechtigungszeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes, dann gezwungen wird, einen Großteil seines Vermögens zu veräußern, obwohl es möglicherweise nur kurzzeitig auf das Arbeitslosengeld II angewiesen ist.

In diesem Zusammenhang drängt sich auch eine Privilegierung der derzeitigen Sozialhilfeempfänger auf, die ihre Leistungen unabhängig von jemals geleisteten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung erhalten. Daher ist es mehr als bedenklich, wenn der Betroffene, der möglicherweise über jahrzehnte Beiträge zahlte schon nach kurzer zeit auf den gleichen Status zurückgestuft wird, wie ein Personenkreis, der nie Beiträge an die Sozialversicherungsträger entrichtete.

Durch dieses Modell wird niemand motiviert in jungen Jahren etwas für seine Alterssicherung zu tun, da er immer die Gefahr läuft, durch den unglücklichen Umstand einer längeren Arbeitslosigkeit, kurzfristig seine Ersparnisse aufbrauchen zu müssen.

Die Gleichtsellung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern über das neue Arbeitslosengeld II ist daher nur dann zu rechtfertigen, soweit den betroffenen Arbeitslosen über eine großzügigere Freibetragsregelung der Zugang zum Arbeitslosengeld II ermöglicht wird. Das ist auch grundsätzlich unter Berücksichtigung der Verkürzung des Berechtigungszeitraums für das Arbeitslosengeld I zu fordern.

Eine Regierung, die sich darauf beruft, das Steueraufkommen sei zu niedrig um Sozialleistungen erbringen zu können, die Forderungen der Profiteure nach Arbeitszeitverlängerungen, Lohnkürzung, die Streichung von Urlaubstagen tatkräftig unterstützt und mit einem chaotischen Steuerrecht beim Schaffen komplexer undurchsichtiger Finanzstrukturen die Transparenz vermindert und die Steuerflucht fördert produzier kein Wirtschaftswachstum sondern weitere Millionen Arbeitslose.

Bei dem BSZ® e.V. vertritt man die Ansicht, dass diese radikalen Einschnitte in das soziale Netz nicht erforderlich wären, wenn die wohlhabenden Nutznießerinnen und Nutznießer der Globalisierung wieder besteuerbar gemacht würden, die Steuerflucht gestoppt, der Umfang der Steuervermeidung begrenzt würde, so dass Großunternehmen und vermögende Privatpersonen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit Steuern zahlen. Es muss beendet werden, dass nur die „kleinen Leute“ Steuern zahlen. Dieser Zustand ist ökonomisch ineffizient, sozial destruktiv und zutiefst unethisch.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a, 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780, Telefax: 06071/23295

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