Pressemitteilung | (HESSENMETALL) Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen - Bezirksgruppe Darmstadt und Südhessen e.V.

Arbeitsmarktreform stärkt Eingliederungschancen für Arbeitssuchende / Förderungsinstrument für Einstiegsqualifizierung nicht abschaffen / Arbeitslose schnell und effizient in Arbeit bringen / Grundsatz Aufwand und Wirkung muss Steuerungsgröße bleiben

(Darmstadt) - "Das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt" ist eine Chance, um Arbeitssuchende durch individuellere und gezieltere Maßnahmen in Arbeit zu bringen", sagt Wolfgang Drechsler, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen über das nach Zustimmung vom Bundeskabinett nun in die parlamentarische Beratung gehende Gesetz.
Die Novelle enthalte viele richtige Ansätze, so z.B. die Abschaffung von künstlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Kurzzeitarbeitslose oder eine zielgenaue Existenzgründungsförderung.

"Skeptisch betrachte ich den Schritt, das Förderungsinstrument für die Einstiegsqualifizierung abzuschaffen und stattdessen in die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen zu integrieren. Damit droht der Vorteil einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung, die durch ihre Verankerung in der Praxis den Zugang in die Ausbildung erleichtert und die Ausbildungssuchenden an das Unternehmen bindet, wegzufallen", meint Drechsler.

"Um die Fachkräftesicherung zu gewährleisten ist es wichtig, gute Mitarbeiter früh an das Unternehmen zu binden. Auszubildende sind dabei die Grundlage für den Erfolg."

Die Reformen seien in ihrer Ausrichtung richtig, bringen sie doch Arbeitslose schnell zurück in Arbeit, was sich aufgrund eingesparter Kosten positiv bei Steuern und Beiträgen auswirkt.

Insgesamt gelte es am Grundsatz Aufwand und Wirkung festzuhalten, um für die Zeit nach dem Konjunkturhoch Rücklagen zu bilden, so Drechsler weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
HESSEN METALL Unternehmerverbände Südhessen, Haus der Wirtschaft Südhessen Pressestelle Rheinstr. 60, 64283 Darmstadt Telefon: (06151) 29850, Telefax: (06151) 298520

(tr)

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