Arbeitsmarktreform Hartz IV ist auf Kooperation angelegt / Kommunen wollen über die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose mitverhandeln
(Köln) - Die kommunalen Spitzenverbände haben die Bundesregierung aufgefordert, sie an den Verhandlungen über die Höhe der künftigen Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose zu beteiligen. Bund und Länder dürfen nicht allein unter sich ausmachen, was der Bund ab dem Jahr 2007 für die Unterkunftskosten zahlt und wie viel an den Kommunen hängen bleibt, erklärten heute die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (Deutscher Städtetag), der Landrat des Landkreises Südwestpfalz, Hans Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag), und der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer (Deutscher Städte- und Gemeindebund). Sie kritisierten, dass die kommunalen Spitzenverbände bislang noch nicht einmal zu einem Fachgespräch eingeladen worden sind, in dem in Kürze die Datengrundlagen erörtert werden sollen.
Die Arbeitsmarktreform Hartz IV ist von Anfang an auf eine Arbeitsteilung und enge Kooperation von Bund und Kommunen angelegt worden. Es entspricht dem Grundsatz dieser Zusammenarbeit, dass die Kommunen bei so wichtigen Entscheidungen wie der Finanzierung der Unterkunftskosten als Partner einbezogen werden und mit am Tisch sitzen, sagten die Präsidenten: Wir gehen davon aus, dass die erforderliche Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an dem Verfahren übersehen wurde und hoffen jetzt auf eine Korrektur.
Die kommunalen Spitzenverbände müssten sowohl in fachlichen als auch politischen Gesprächen unmittelbar an dem Verfahren beteiligt werden. Als die Bundesbeteiligung für 2005 und 2006 festgelegt wurde, sei dies selbstverständlich gewesen. Umso mehr müsse dies für die Entscheidung für das Jahr 2007 gelten, die Grundlage für eine dauerhafte Lösung sein soll.
Im Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten war am 22. Juni verabredet worden, eine politische Runde von Bund und Ländern einzusetzen, die Entscheidungen zum weiteren Umgang mit den Unterkunftskosten erarbeitet. Das in Kürze anstehende Fachgespräch soll diese Entscheidungen vorbereiten.
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