Arbeitsmarktreform: Arbeitgeber in der Pflicht / Entlassungen von Älteren stoppen
(Berlin) - Zur Abstimmung des Bundestages über die "Reformen auf dem Arbeitsmarkt" erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 26. September in Berlin:
"Es ist erfreulich, dass die Regierungskoalition den Vorschlag des DGB aufgegriffen hat, die Erstattungspflicht der Betriebe zumindest vorübergehend zu verschärfen. Dies verhindert, dass Ältere noch stärker als bisher aus dem Arbeitsprozess herausgedrängt werden. Die Kürzung des Arbeitslosengeldes wird aber dennoch für 300.000 bis 400.000 ältere Arbeitnehmer pro Jahr neue Härten bedeuten.
Bis die Neuregelungen in zwei Jahren voll greifen, brauchen wir deshalb dringend zusätzliche Initiativen, damit die Betriebe auch tatsächlich mehr Ältere beschäftigten. Hier sind Unternehmen, aber auch der Gesetzgeber in der Pflicht: Mehr betriebliche Weiterbildung und ein besserer Gesundheitsschutz zur Vermeidung von einseitigen Belastungen am Arbeitsplatz sind dringend notwendig, damit mehr Menschen auch tatsächlich gesund bis zur Rente arbeiten können. Auch der Übergang in die Rente muss zukünftig durch flexible Arbeitszeitmodelle und eine effektive Altersteilzeitregelung umgestaltet werden. Damit angesparte Zeitguthaben der Beschäftigten nicht verloren gehen, muss der Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten gesetzlich gestärkt werden.
Nach der Lockerung des Kündigungsschutzes müssen die Arbeitgeber nun zeigen, dass der Abbau der von ihnen immer wieder behaupteten, Einstellungshemmnisse' tatsächlich zu mehr Beschäftigung führt. Die neu eingefügte Regelung zur Begrenzung der befristeten Neueinstellungen ohne Kündigungsschutz sorgt zumindest für Klarheit, dass die Kleinbetriebsklausel auch weiterhin nur für Kleinbetriebe gilt und der Kündigungsschutz nicht völlig unterlaufen wird."
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