Pressemitteilung | Institut Arbeit und Technik

Arbeitsmarktpolitik für ältere Arbeitslose / Institut Arbeit und Technik untersuchte Erfahrungen mit den neuen Hartz-I-Instrumenten „Entgeltsicherung“ und „Beitragsbonus“

(Gelsenkirchen) - Um ältere Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen gibt es seit drei Jahren neue Instrumente, die aber kaum in Anspruch genommen werden. Die Entgeltsicherung fördert Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die zur Vermeidung oder Beendigung von Arbeitslosigkeit eine Einkommenseinbuße akzeptieren, durch eine befristete Einkommensbeihilfe – wie ein „Kombilohn“. Der Beitragsbonus soll Betrieben die Einstellung von Arbeitslosen ab 55 Jahren erleichtern, indem für diese Personen der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung erlassen wird. Beide Instrumente zielen in die richtige Richtung, aber der geringe Bekanntheitsgrad selbst bei den Vermittlern vor Ort, widersprüchliche Förderbedingungen und umständliche Antragsprozeduren erschweren die Nutzung, wie eine Studie zeigt, die vom Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) im Rahmen der Evaluierung der Hartz I-III-Gesetze im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem ZEW (Mannheim) und dem IAB (Nürnberg) erstellt wurde.

Die Entgeltsicherung zielt auf ein reales Problem gerade von älteren Arbeitslosen, dass bei Beginn der Arbeitsuche zu hohe Einkommenserwartungen das Spektrum der Beschäftigungsmöglichkeiten noch weiter einschränken, als es die ungünstige Arbeitsmarktlage ohnehin schon mit sich bringt. Denn die Lohnangebote potenziell einstellungswilliger Betriebe liegen häufig niedriger als das Einkommen, das ein älterer Arbeitnehmer nach langer Betriebszugehörigkeit erhalten hat. Die Entgeltsicherung macht durch einen zeitlich befristeten Zuschuss den Einkommensrückgang weniger stark und weniger abrupt spürbar und kann dadurch die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme älterer Arbeitsloser beschleunigen – verbunden mit der Aussicht, sich den früheren Entgeltstatus im neuen Betrieb über längere Zeit zumindest teilweise wieder zu erarbeiten.

Gerade bei starken Verdienstrückgängen von mehreren Hundert Euro kann die Entgeltsicherung einen Neueinstieg erleichtern. Die Entgeltsicherung erlaubt, den Zeitraum zu strecken, in dem sich die Ausgabenstruktur des Haushaltes an die neue Einkommenssituation anpassen muss (z. B. durch das Kündigen von Versicherungen, Sparverträgen, Abonnements), ohne dass eigene Ersparnisse angegriffen werden müssen.

Demgegenüber hat der Beitragsbonus im Urteil der Betriebe kaum einen Einfluss auf die Einstellungsentscheidung: In einer Befragung von 30 Betrieben, die den Beitragsbonus nutzen, gaben 18 von 24 antwortenden Betrieben an, dass der Beitragsbonus weder die Einstellungsentscheidung noch die Personalauswahl beeinflusst habe. Der Einfluss des Beitragsbonus auf das Einstellungsverhalten erscheint damit sehr schwach.

Die Fallzahlen für die Nutzung beider Instrumente sind so gering, dass ihre Wirkung auf die Beschäftigungschancen Älterer nicht nachweisbar ist. Der IAT-Report begründet deshalb eine Reihe von Vorschlägen, mit denen die Inanspruchnahme der Entgeltsicherung und des Beitragsbonus verbessert werden kann. So sollten die Anreizwirkung der Entgeltsicherung verbessert, die Fördervoraussetzungen weniger restriktiv gehandhabt und die Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer zu einer strategischen Größe der Zielvereinbarungen mit den Arbeitsagenturen werden. Der „Beitragsbonus“ könnte in eine „Beitragserstattung“ umgewandelt werden: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird zunächst eingezogen, und die Arbeitsagentur erstattet ihn für die förderungsberechtigten Personen jährlich nachträglich zurück. Die Arbeitsagenturen erhalten so einen Überblick über die Einstellung und Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer und für die Betriebe steigt die Sichtbarkeit der Förderung und damit die Anreizwirkung.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut Arbeit und Technik Pressestelle Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen Telefon: (0209) 17070, Telefax: (0209) 1707110

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