Pressemitteilung |

Arbeitsmarktchancen behinderter Frauen verbessern

(Bonn) - Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), ehemals Reichsbund, hat eindringlich an die Politik appelliert, Bildung, Ausbildung und berufliche Eingliederung behinderter Frauen deutlich zu verbessern. Denn sie seien "die Verliererinnen am Arbeitsmarkt". Deshalb müsse ihr Anspruch auf qualifizierte Ausbildung, berufliche Eingliederung und gesellschaftliche Akzeptanz "endlich gesetzlich und in der Praxis durchgesetzt werden", forderte die frauenpolitische Sprecherin des SoVD, Brigitte Pathe am Dienstag in Berlin.

Von den männlichen Behinderten hätten immerhin fast 20 Prozent einen Job. Das gelte aber nur für gut 13 Prozent der rund 4 Millionen behinderten Frauen. Zwei Drittel von ihnen haben kein existenzsicherndes Einkommen. Das treffe aber nur für ein Drittel der behinderten männlichen Arbeitnehmer zu. Die Arbeitslosenquote der Schwerbehinderten liege mit 15,9 Prozent im Westen und 23,7 Prozent im Osten (Sept. 2000/letzte verfügbare Zahl) deutlich über der allgemeinen Arbeitslosigkeit. Arbeitgeber würden behinderte Frauen immer wieder mit vorgeschobenen Gründen ablehnen. Dabei seien sie nach allen Untersuchungen besonders motiviert und leistungsbereit. Die Benachteiligung beginne bereits bei der Bildung und damit im Kindesalter, weil es für behinderte Menschen keine ausreichende Zahl von integrierten Kindergartengruppen und Integrationsklassen an den allgemeinbildenden Schulen gebe, betonte Frau Pathe. Auch sonderpädagogischer Förderunterricht sei völlig unzureichend verbreitet. Angesichts rückläufiger Schülerzahlen hätten die Finanzminister der Länder jetzt keinen Vorwand mehr, diese zusätzliche Benachteiligung von behinderten Kindern fortzusetzen.

Zur besseren beruflichen Rehabilitation behinderter Frauen forderte Frau Pathe, ihre berufliche Aus- und Weiterbildung auf Wunsch auch im dualen System anstatt in den überregionalen Berufsförderungswerken zu finanzieren. Das sei wohnortnaher und berufsorientierter. Eine solche Ausbildung müsse auch in Teilzeit ermöglicht werden, weil für viele behinderte Frauen - vor allem wenn sie noch familiäre Pflichten hätten - eine Ganztagsausbildung nicht zumutbar sei. Während der Ausbildungszeit müssten anstatt der vorgesehenen Kinderbetreuungskosten von 120 Mark monatlich die vollen Betreuungskosten von den Rehaträgern übernommen werden. Scharf kritisierte Frau Pathe, dass das geplante Sozialgesetzbuch IX praktisch keine Verbesserungen für behinderte Frauen vorsieht, die ausschließlich Haus- und Familienarbeit leisten. Auch für diese Frauen müsse es außerhalb der Sozialhilfe einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz, behindertengerechte Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes sowie auf notwendige Mobilitäts- und Kommunikationshilfen geben. Dafür sei ein Leistungsgesetz als dritte Säule der Rehabilitation nötig.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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