Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Arbeitsmarkt verlangt nach stärkerer Nutzung von professioneller Outplacementberatung

(Bonn) - Die Nachfrage von Unternehmen nach professionellem Management in Trennungssituationen nimmt auch im Jahr 2001 deutlich zu. In einem Pressegespräch in Bonn schätzten Experten des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. den Umsatz der Outplacementberatung in Deutschland auf rund 72 Millionen Mark. Damit wird 2001 das Wachstum in diesem Beratungsfeld im Vergleich zum Vorjahr um gut 20 Prozent steigen (2000: 60 Millionen Mark).

Der Vorsitzende der BDU-Fachgruppe Outplacementberatung, Herbert Mühlenhoff, befürwortete bei dieser Gelegenheit auch eine stärkere Berücksichtigung des etablierten Personalinstruments im Zuge des Job-Aqtiv-Gesetzes, das im Januar 2002 in Kraft tritt. Noch immer aber würden mögliche Beschäftigungseffekte einer gezielten Outplacementberatung durch eine uneinheitliche steuerrechtliche Handhabung der Finanzverwaltungen behindert.

Am Ende des Jahres 2001 werden rund 1.600 Kandidaten (2000: 1.250) eine Einzel- und 13.700 Kandidaten eine Gruppenoutplacementberatung (2000: 11.500) bei den etwa 30 auf das Trennungsmanagement spezialisierten Beratungsunternehmen in Anspruch genommen haben. Während die Zahl der Mandate auch in diesem Jahr damit deutlich gestiegen sei, habe sich bei gleichzeitiger Honorarstabilität der durchschnittliche zeitliche Mandatsumfang verringert, so die BDU-Experten.

Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes gelänge es den Outplacementberatern, die Ihnen anvertrauten Mitarbeiter wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zusätzliche Impulse für die Marktentwicklung in Deutschland erwartet Mühlenhoff durch die angelsächsisch geprägten Unternehmen. "Diese Global Player transportieren ihre positiven Erfahrungen auch in unseren Markt", so der Fachgruppenvorsitzende. Darüber hinaus seien auf europäischer Ebene auch künftig Regelungen zu erwarten, die sich auf eine erweiterte Inanspruchnahme des Personalinstruments auswirken würden.Alexander Panitzki, Mitglied der BDU-Fachgruppe Outplacementberatung, betonte im Pressegespräch auch die Rolle von zielgenauer Outplacementberatung im Rahmen des am 1. Januar 2002 in Kraft tretenden Job-Aqtiv-Gesetzes.

"Im Sinne der dort geforderten Bündelung und Effizienz von Maßnahmen leistet das verantwortungsvolle Trennungsmanagement eine wertvolle und schnelle Wiedereingliederung von Arbeitslosen ins Erwerbsleben", bemerkte Panitzki.

Gerade für die im Gesetz angestrebte Unterstützung bei konkreten Bewerbungsmaßnahmen von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit Bedrohten könnten die Outplacementspezialisten ihr Know-how einbringen.Einig waren sich beide Outplacementberater in der Einschätzung der aktuellen steuerrechtlichen Behandlung von Outplacement. Unstrittig seien sowohl Einzel- als auch Gruppenoutplacementberatung für die Unternehmen als Betriebsausgaben zu werten.

Für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber würde allerdings ein Beratungsangebot erheblich an Attraktivität verlieren, wenn die Beratung als steuerpflichtige Einkünfte angesehen würde. Die Behandlung durch die Finanzverwaltungen sei hier leider bislang sehr uneinheitlich. "Hier wünschen wir uns endlich eine rechtliche Klarstellung, damit die wirkungsvollen Effekte von Outplacementberatung für den Arbeitsmarkt in vollem Umfang greifen können", bekräftigten Mühlenhoff und Panitzki abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0 Telefax: 0228/9161-26

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