Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Arbeitsmarkt- und Soziapolitik: Dauerhafte Entlastung der Kommunen sichern / Leistungsfähige Jobcenter aufbauen

(Berlin) - Die Reformgesetze zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik müssen gerecht und zügig umgesetzt werden. „Im Mittelpunkt des Jahres 2004 müssen die wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Aufbau von effektiv arbeitenden Jobcentern und die dauerhafte Entlastung der Kommunen von den Sozialausgaben stehen. Nur dann wird die Arbeitslosigkeit sinken und die Kommunen werden endlich in die Lage versetzt, zusätzliche Investitionen zu tätigen, damit unsere Städte und Gemeinden wieder lebenswerter werden. Das örtliche Handwerk wartet schon lange auf diese Aufträge“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, auf der Bilanzpressekonferenz am 5. Januar in Berlin.

Die Politik ist im Wort, die Kommunen durch die Zusammenführung von Arbeitslosehilfe und Sozialhilfe auch tatsächlich in Höhe von jährlich 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. In Zukunft trägt der Bund die Kosten für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger (11,3 Milliarden Euro). Auf der anderen Seite werden die Kommunen verpflichtet, die Unterkunftskosten für alle Sozialgeldbezieher vollständig zu übernehmen (9,7 Milliarden Euro). Zusätzlich entstehen den Kommunen Kosten für die Einbindung in die Jobcenter und Verwaltungskosten für die Wohnungsversorgung. Als weitere Belastung auf der kommunalen Seite kommen die Unterkunftskosten für die Sozialhilfeempfänger hinzu. Auf der anderen Seite sparen die Länder erhebliche Summen, weil sie bisher (gemeinsam mit dem Bund) das Wohngeld finanziert haben.

„Wir erwarten von den Ländern, dass sie mit den kommunalen Spitzenverbänden eine verbindliche Vereinbarung darüber treffen, dass ihre Einsparungen direkt an die Kommunen weitergeben werden“, sagte Landsberg. Dazu gehört auch eine Besserstellung der Kommunen in den jungen Bundesländern, die von 2005 bis 2009 je eine zusätzliche Milliarde erhalten werden, insbesondere als Ausgleich für die erheblichen Kaufkraftverluste durch die Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau.

Ohne Sicherstellung dieser dauerhaften Entlastung sehen wir keinerlei Spielraum, die Ganztagsbetreuung von Kindern weiter auszubauen.

Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ist es gelungen, die allgemeine Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit und damit eine gemeindefeindliche Lösung im letzten Augenblick zu verhindern. Dass im Reformpaket beschlossene Optionsmodell, wonach die Kommunen im Einzelfall die Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen übernehmen können, wird der unterschiedlichen Situation der Kommunen und Regionen gerecht. Soweit Landkreise von dieser Option Gebrauch machen wollen, muss sichergestellt werden, dass dazu das Einvernehmen der betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden notwendig ist. Denn die Arbeitsplätze sind immer in den Städten und Gemeinden angesiedelt und nicht beim Kreis.

Auch die Kommunen die vom Optionsmodell keinen Gebrauch machen, werden sich im Übrigen dauerhaft in den Jobcentern engagieren (z.B. durch gemeinnützige Beschäftigung, Schuldnerberatung und Kinderbetreuung). Der Aufbau der Jobcenter setzt entsprechende Rahmenvereinbarungen voraus. Wir müssen eindeutig regeln, wer welche Aufgaben übernimmt, wie die Kostenstruktur aussieht und wie die gemeinsame Führung des Jobcenters organisiert wird. Die Arbeiten müssen jetzt beginnen, damit 2005 die Tätigkeit aufgenommen werden kann. Landsberg warnte vor der Illusion, dass allein der Aufbau von Jobcentern kurzfristig zu einem nennenswerten Rückgang der Arbeitslosigkeit führen wird. Nur wenn es der Politik gelingt, mehr Wachstum zu schaffen, verkrustete Strukturen aufzubrechen und den Kommunen Investitionsspielräume zu eröffnen, wird es neue Arbeitsplätze geben.

Als unzulässigen Vertrag zu Lasten der Kommunen bezeichnete Landsberg die im Hartz IV Gesetz beschlossene Regelung, wonach zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen der Arbeitslosengeldbezieher zunächst nur die Geldleistung des Bundes vermindert. Hier hat sich der Bund auf Kosten der Kommunen bereichert. Wir fordern eine Änderung die sicherstellt, dass anrechenbares Vermögen sowohl auf die Bundesleistungen als auch auf die kommunalen Leistungen angerechnet wird. Nach Schätzungen des DStGB geht es um eine Summe von ca. 4 Milliarden Euro jährlich, die wenigstens zur Hälfte den Kommunen zukommen sollte.

In den kommenden Jahren stehen die Kommunen vor einem weiteren brisanten Problem: Die Eingliederungshilfe für Behinderte führt zur Kostenexplosion in den kommunalen Haushalten. Im Jahre 2002 wurden dafür bereits 9,1 Milliarden Euro ausgegeben. In den nächsten 10 bis 15 Jahren wird sich die Zahl der Betroffenen verdoppeln. „Das können die Kommunen nicht schultern“, sagte Landberg. Wir brauchen ein eigenes Leistungsgesetz für Behinderte, deren Ansprüche bisher im BSHG geregelt sind. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung muss sichergestellt werden, dass alle Bürger sich auch privat gegen das schwere Lebensrisiko der Behinderung absichern. Andernfalls werden wir die notwendigen Leistungen mittelfristig nicht mehr finanzieren und ausbauen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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