Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Arbeitsmarkt: Einzelhandel will Kombilohn

(Berlin) - „Angesichts der bald vier Millionen Arbeitslosen muss die Bundesregierung dringend handeln. Die Übertragung des Mainzer Modells zum Kombilohn auf den gesamtdeutschen Arbeitsmarkt wäre ein erster Schritt, um Bewegung in den Niedriglohnsektor zu bringen.“ Das erklärte am 9. Januar 2002 in Berlin Günther Wassmann , stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE). In vielen Branchen, auch im Einzelhandel, würden die Unternehmen dringend nach Arbeitskräften suchen.

Wassmann begrüßte, dass der Bundeskanzler prüfen will, ob das sogenannte Mainzer Modell des rheinland-pfälzischen Sozialministers Gerster unverzüglich auf das gesamte Bundesgebiet angewandt werden kann. Es gehe bei diesem Modell darum, Arbeitslose auch dann zur Aufnahme einer mäßig bezahlten Beschäftigung zu bewegen, wenn angesichts der Sozialleistungen eigentlich kein Anreiz dazu besteht, so die Erklärung des Verbandsexperten. Insbesondere Geringverdienende oberhalb der 325 Euro-Grenze (630 Mark-Grenze) würden Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen sowie Zuschläge zum Kindergeld erhalten.

Bisher seien mit diesem Modell etwa 720 Fälle gefördert worden. Im Hinblick auf die ehemals geplanten 30.000 Fälle nehme sich das recht bescheiden aus. Ursache sei, so Wassmann, dass die geförderte Stelle als zusätzlich anerkannt werden müsse. Außerdem würden Arbeitgeber kaum auf das Modell setzen, weil die vom Arbeitsamt zu zahlenden Lohnkostenzuschüsse für schwer vermittelbare Arbeitslose höher seien. Ähnlich argumentiert auch die sogenannte „Benchmarking-Gruppe“ im Bündnis für Arbeit.

Wassmann griff auch einen Ende November 2001 von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller gemachten Vorschlag auf. Danach soll die Grenze für geringfügig Beschäftigte verdoppelt beziehungsweise - so die Grünen - auf 870 Euro (1.700 Mark) erhöht werden. Bis zu diesem Betrag sollten die Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert auf 22 Prozent festgelegt werden. „Dieser Vorschlag würde sicherlich zum Ziel führen. Die Beschäftigungsform der 325 Euro-Jobs beziehungsweise 870-Euro-Jobs ist bekannt und von Mitarbeitern und Arbeitgebern anerkannt. Wer in diesem Bereich deutliche Beschäftigungszuwächse erreichen will, sollte diesen Weg wählen.

Bundeskanzler Schröder sollte seinen Prüfungsauftrag auch gegen den Widerstand der Gewerkschaft und des Bundesarbeitsministers Riester um diesen Vorschlag erweitern“, forderte Wassmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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