Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Arbeitslose dürfen nicht zweimal bezahlen

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte, dass die Koalitionsfraktionen auf die Kritik bei der Anhörung zur Arbeitsvermittlung reagiert haben und die Vergütung privater Vermittler auf den von der Bundesanstalt für Arbeit zu zahlenden Betrag begrenzen wollen. "Damit können Arbeitslose die Dienste privater Vermittler ohne eigenen finanziellen Beitrag in Anspruch nehmen. Gleichfalls vom Tisch ist die Vergütung bei privater Ausbildungsvermittlung, für die die Auszubildenden bislang selbst aufkommen sollten," betonte DGB-Vorsitzender Dieter Schulte am 13. März in Berlin.

Die angestrebten Reformen zu unterstützen werde den Gewerkschaften vor allem dadurch erleichtert, dass Qualitätsstandards für die private Arbeitsvermittlung entwickelt werden sollen. Arbeitskräfte zu vermitteln sei eine anspruchsvolle Tätigkeit, die nicht wildwüchsig ausgeübt werden dürfe.

Insgesamt trügen die vorgesehenen Regelungen dazu bei, dass in der Arbeitsvermittlung leistungsfähige und effiziente Strukturen entstehen könnten. Die Staffelung in der Höhe der Vermittlungsgutscheine biete die Gewähr, dass sich private Vermittler nicht nur auf das Geschäft leicht vermittelbarer Arbeitsloser konzentrieren werden. "Die Arbeitnehmer zahlen einen hohen Versicherungsbeitrag zur Arbeitslosenversicherung, da haben sie einen Anspruch darauf, dass ihnen die Versicherung dafür Leistungen anbietet. Wenn diese dann Dritte beauftragen will, muss sie auch für diese Kosten aufkommen", sagte Schulte.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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