Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Arbeits- und Sozialämter ohne Sozialabbau reformieren

(Berlin) - "Die vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium geforderten radikalen Veränderungen im sozialen System würden zu unzumutbaren sozialen Verwerfungen führen", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 24. Juli in Berlin. Die Mitglieder des Beirates, Hochschulprofessoren mit gesicherten und gut bezahlten Jobs, machten es sich viel zu leicht, wenn sie von anderen "Beschäftigungsverhältnisse mit eingeschränkter sozialer Sicherheit" forderten, so Engelen-Kefer.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt den Vorschlag für eine bessere Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern. Einen generellen "Systemwechsel", der zur Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau führen würde, lehnt er jedoch wegen schwerwiegender sozialer Folgen ab.

"Ein Blick über den Tellerrand hätte den Wissenschaftlern schnell zeigen können, dass in anderen Ländern gesetzliche Konsequenzen für die Lohnuntergrenze weit oberhalb der Sozialhilfe gezogen werden", so Engelen-Kefer. In neun Ländern der EU gebe es zwischenzeitlich einen gesetzlichen Mindestlohn: In den Niederlanden habe er Anfang dieses Jahres bei 1.207 Euro pro Monat gelegen und in Großbritannien immerhin noch bei 1.124 Euro pro Monat.

"Der Wissenschaftliche Beirat blendet außerdem völlig aus, dass ein Alleinstehender in Deutschland bereits bei einem Hungerlohn von 4 Euro pro Stunde nicht mehr sozialhilfebedürftig ist", sagte Engelen-Kefer. Für einen verheirateten Alleinverdiener mit drei Kindern habe sich der Abstand zur Sozialhilfe immerhin seit 1997 um zusätzliche 160 DM pro Monat erhöht. Dies sei insbesondere auf die steuerliche Entlastung und die Kindergelderhöhung der rot-grünen Bundesregierung zurückzuführen.

Insbesondere die geforderte Abschaffung der Arbeitslosenhilfe würde den Weg vom Arbeitnehmer zum Sozialhilfeempfänger noch rasant verkürzen. "Bei einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau würde mehr als jeder/jede Zweite der rund 1,5 Millionen Arbeitslosenhilfeempfänger zwangsläufig sozialhilfebedürftig und verarmen", so die Gewerkschafterin. Zudem würde dies nach DGB-Berechnungen die Sozialhilfeausgaben der Kommunen um etwa 5 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen lassen und allein bei der Rentenversicherung zu Beitragsausfällen von 2 Milliarden Euro führen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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