Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz: iGZ begrüßt vorgeschlagene Änderung / Verbandsziel ist die sofortige unbefristete Erlaubniserteilung für Zeitarbeitsbetriebe
(Münster) - Der Bundesrechnungshof hat jetzt im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass das jährliche Antrags- und Bewilligungsverfahren nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, gemessen an der geringen Zahl der Versagungen, zu einem unverhältnismäßig hohen Bearbeitungsaufwand bei den Landesarbeitsämtern führe. Auch sei die mit der Erlaubnispflicht verbundene Einschränkung der Berufsausübung von Zeitarbeitsunternehmen im Vergleich zu anderen Arbeitgebern nicht mehr zeitgemäß.
Der Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen iGZ e.V. Norbert Fuhrmann teilte diese Bedenken, zumal seine Branchenorganisation seit Jahren auf diese Überbürokratisierung hingewiesen habe. Gewerberechtlich gesehen wird die Zeitarbeit immer noch so behandelt, als seien die Existenzgründer von vorneherein mit einem Behördenmisstrauen zu begegnen, stellte Fuhrmann fest. Dies könne mit dem neuen Leitbild der Arbeitnehmerüberlassung als Herzstück der Arbeitsmarktreformen nicht mehr vereinbart werden.
Er plädiert deshalb dafür, das Erlaubnisverfahren in der Weise zu vereinfachen, das die Verleiherlaubnis nach Antragstellung nicht zunächst für bestimmte Jahre befristet, sondern sofort unbefristet zu erteilen sei. Bei nachweislichen Schwarzen Schafen auf dem Markt bestehe dann immer noch die Möglichkeit der Landesarbeitsämter als zuständige Aufsichtsbehörden, die Erlaubnis in diesen Fällen zu widerrufen.
iGZ Bundesgeschäftsführer RA Werner Stolz wies darauf hin, dass mit dieser Übernahme der Verbandsforderung durch den Gesetzgeber auch eine Reduzierung der Kostenbelastung für die Zeitarbeitsbetriebe verbunden sein müsse. Jedes Zeitarbeitsunternehmen hat gegenwärtig für die Erteilung oder Verlängerung der für ein Jahr befristeten Erlaubnis 750 Euro zahlen und für die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis 2.000 Euro. Diese hohen Gebühren sind bei dem vorgeschlagenen Vereinfachungsverfahren zu reduzieren, so Stolz.
Die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes werden nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit derzeit überprüft und sollen ggf. zu einer Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes führen.
Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ)
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Telefon: 0251/7779678, Telefax: 0251/9720623
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