Pressemitteilung | BUJ e.V. - Bundesverband der Unternehmensjuristen

Arbeitnehmerhaftung für Syndikusanwälte

(Frankfurt am Main) - Der BUJ begrüßt die Änderung der Haftungsregeln für Syndikusanwälte und die geplante Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der kommenden Woche im Deutschen Bundestag. Das Gesetz soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich heute über die Inhalte des geplanten Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte verständigt. Demnach werden Syndikusanwälte vollständig den allgemeinen Regeln der Arbeitnehmerhaftung unterliegen. Darüber hinaus benötigen Syndikusanwälte nach dem neuen Konsens keine eigene Haftpflichtversicherung. Damit wird den rund 40.000 Syndikusanwälten in Deutschland wieder der Weg zur berufsständischen Altersversorgung ermöglicht. Marie-Alix Freifrau Ebner von Eschenbach, Geschäftsführerin des Bundesverbands der Unternehmensjuristen e.V., sieht die Anliegen des BUJ erfüllt: "Wir wurden mit unseren Bedenken in Berlin gehört und begrüßen insbesondere, dass die Arbeitnehmerstellung und damit die Anerkennung der allgemeinen Regeln der Arbeitnehmerhaftung im Gesetz verankert wurden."

Auch hinsichtlich der Altersgrenzen vieler Versorgungswerke bietet der Konsens Abhilfe. So ermöglicht der Gesetzgeber eine rückwirkende Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn das betroffene Versorgungswerk bis zum 31. Dezember 2018 die europarechtlich bedenkliche Altersgrenze streicht.

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte soll in der kommenden Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) Pressestelle Mainzer Landstr. 251, 60326 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7595-3060, Fax: (069) 7595-3065

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