Pressemitteilung | Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) - Hauptgeschäftsstelle

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt

(Köln) - Jährlich werden vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die in der Sozialversicherung maßgebenden Größen bekannt gegeben. Der Verband der privaten Krankenversicherung erläutert im Folgenden die zu erwartenden Rechengrößen mit ihren Auswirkungen für Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte:

Zum 1. Januar 2004 wird die Versicherungspflichtgrenze von 45.900 Euro auf 46.350 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer erst dann versicherungsfrei werden und in die private Krankenversicherung wechseln können, wenn sie ein jährliches Bruttoeinkommen von insgesamt 46.350 Euro haben. Mit eingerechnet in diesen Betrag werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungsboni, die mit Sicherheit zu erwarten sind. Seit 2003 losgelöst von der Versicherungspflichtgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze, die von 41.400 Euro auf 41.850 Euro steigt. Durch die Beitragsbemessungsgrenze ist festgelegt, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Zudem wird jährlich für das Vorjahr der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen bestimmt. Den Berechnungen für 2004 wird ein Beitragssatz von 14,3 Prozent (2003: 14,0 Prozent) zugrunde gelegt.

Infolge der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen Beitragssatzes steigt der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung von 483,00 Euro auf 498,72 Euro. Da die Arbeitgeber maximal die Hälfte dieses Betrages für die private Krankenversicherung eines Angestellten zahlen, erhalten privat versicherte Arbeitnehmer ab 2004 einen höheren Arbeitgeberzuschuss von maximal 249,36 Euro (2003:241,50 Euro) zu ihrem Versicherungsbeitrag. Der Zuschuss zu einer privaten Pflegepflichtversicherung steigt in Abhängigkeit von der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes der gesetzlichen Pflegeversicherung von 29,33 Euro auf maximal 29,64 Euro monatlich.

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 bereits privat versichert waren, gilt eine andere Versicherungspflichtgrenze: Sie bleiben versicherungsfrei, solange ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als 41.850 Euro (2003: 41.400 Euro) beträgt. Sollte ihr Einkommen von der Versicherungspflichtgrenze überholt werden, so können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichert bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln Telefon: 0221/376620, Telefax: 0221/3766210

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