Pressemitteilung | Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP)

Arbeitgeberverband Pflege: Nun kein Nachholbedarf mehr bei Pflege-Mindestlohn

(Berlin) - Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband Pflege und Mitglied der Mindestlohn-Kommission des BMAS, zu den Ergebnissen der Kommissionsarbeit zur Vereinbarung eines neuen Mindestlohns in der Pflege:
"Der neue Mindestlohn in der Pflege, beginnend zum 1. Januar 2015 mit 9,40 Euro im Westen und 8,65 im Osten, der dann stetig bis zum Januar 2017 auf 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro (Ost) ansteigt, stellt einen sehr beachtlichen Gehaltssprung dar, was mich natürlich für alle Pflegehilfskräfte freut, die davon profitieren werden. Derzeit liegt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bei 9,00 Euro im Westen und 8,00 Euro im Osten. Für einige Unternehmen der Pflegewirtschaft wird die neue Lohnuntergrenze, die deutlich über dem zukünftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegt, zu einer großen finanziellen Herausforderung werden. Dieser mehr als faire Pflege-Mindestlohn bedeutet für mich auch eine klare Absage an alle Befürworter flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifverträge.

Pflegefachkräfte verdienen nach einer aktuellen Erhebung der Bundesregierung bundesdurchschnittlich 2.824 Euro. In der deutschen Pflegewirtschaft werden Pflegefach- und Pflegehilfskräfte anständig bezahlt. Ein starker Anpassungssprung bei der Entlohnung der Pflegehilfskräfte ist nun gemacht. Es gibt keinen Nachholbedarf mehr. Lohnsteigerungen beim Pflege-Mindestlohn sollten sich zukünftig an den prozentualen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns orientieren", so der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege und Mitglied der Mindestlohn-Kommission des BMAS, Thomas Greiner.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte im Frühjahr dieses Jahres -auf Antrag der Caritas- erneut die Kommission aus Gewerkschaften, Arbeitnehmern und Arbeitgebern der kirchlichen, kommunalen und privaten Pflegewirtschaft einberufen, um über die Weiterentwicklung des Mindestlohns in der Pflege zu beraten.
Der Arbeitgeberverband Pflege ist seit dem Jahr 2009 Mitglied der Kommission.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeberverband Pflege e.V. Steffen Ritter, Pressesprecher Friedrichstr. 191, 10117 Berlin Telefon: (030) 6780637-0, Fax: (030) 6780637-22

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