Pressemitteilung | Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V. (AHH)

Arbeitgeberverbände fordern Rücknahme der Einstufung von HBCD-Styropor

(Frankfurt am Main) - Mindestens noch bis zum Jahr 2050 fallen in Deutschland jährlich ca. 50.000.000 kg HBCD-belastetet Polysterol-Dämmstoffe an - das entspricht etwa 25.000 vollen Sattelzügen pro Jahr - und die Entsorgung ist nach wie vor nicht gesichert.

Die letzte Woche tagende Umweltministerkonferenz der Bundesländer hat die HBCD-Problematik nicht entschärft. Die nächste und für dieses Jahr letzte Gelegenheit bietet sich jedoch am 16. Dezember, wenn der Bundesrat sich zu seiner nächsten Sitzung trifft. Die Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks (AHH) fordern den Bundesrat auf, die Einstufung von HBCD-haltigem Dämmstoff als Sondermüll zurück zu nehmen. AHH-Geschäftsführer Rainer von Borstel fordert eine Rückkehr zur bisherigen Regelung: "Der Antrag auf Einstufung als gefährlicher Abfall von HBCD-haltigem Polystyrol im Bundesrat kam vom Land Hessen. Die Folgen dieser Neueinstufung stellen sich bereits jetzt dramatisch für Wirtschaft und Umwelt dar. Obwohl selbst aus Sicht des Hessischen Umweltministeriums und des Umweltbundesamtes keine akute Gefährdung für Mensch und Umwelt gesehen wurde, erfolgte aus rein formalen Argumenten diese Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung. Der bisher funktionierende Entsorgungsweg für EPS-Dämmstoffe ist im Herbst 2016 zusammengebrochen."

Von Borstel fordert im Bundesrat dem Antrag von Sachsen und dem Saarland zuzustimmen. Der bisher funktionierende Entsorgungsweg von HBCD-haltigen Dämmstoffen muss wieder hergestellt werden.

Entsorgungsnotstand kann nicht regional gelöst werden
Von Borstel weist darauf hin, dass trotz vielfältiger regionaler Bemühungen der HBCD-Entsorgungsnotstand noch immer akut ist. Die Situation auf den Baustellen verschärft sich immer weiter, denn nach wie vor werden diese Abfälle von vielen thermischen Entsorgungsanlagen nicht angenommen. Dort, wo es geschieht, werden astronomische Preise verlangt. Die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern erschweren die extrem angespannte Situation noch weiter.

Für Hessen bedeutet dies, dass etwa bei der Sanierung von Flachdächern anfallendes Polystyrol nicht entsorgt und somit energetische Sanierungen nicht umgesetzt werden können, solange der Entsorgungsweg ungeklärt bzw. unwirtschaftlich ist. Und es handelt sich hier nicht um ein kurzfristiges Problem: Gemäß einer Kurzzusammenfassung eines Berichts des Fraunhofer IBP und des Forschungsinstituts für Wärmedämmung e.V. München "Rückbau, Recycling und Verwertung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS)" kann davon ausgegangen werden, dass die zu erwartende Rückbaumenge deutschlandweit bis zum Jahr 2050 eine Größenordnung von bis zu 50 Kilotonnen pro Jahr erreichen könnte.
Von Borstel: "Es besteht keine sachliche Notwendigkeit, HBCD-Styropor als gefährlichen Abfall einzustufen. Entscheidend ist, dass er ordnungsgemäß und schadlos in einem thermischen Verfahren entsorgt wird."

In Hessen verfügen lediglich zwei Müllverbrennungsanlagen (MVA) über die notwendige Anlagenerlaubnis zur Annahme von "gefährlichen Abfällen".
"Wir müssen unseren Unternehmern empfehlen, bei der derzeitigen unklaren Entsorgungslage zurückhaltend bei einer Angebotsabgabe zu sein. Das macht es auch schwieriger, die Sanierungsziele zu erreichen. Die bisher staatlich geförderten Energieeinsparmaßnahmen - insbesondere Gebäudedämmung - werden unattraktiv und teuer. Von den langen Transportwegen zur Entsorgung und der dabei entstehenden Belastung durch CO2, Lärm und Straßenabnutzung ganz zu schweigen," so von Borstel abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V. Pressestelle Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95809-400, Fax: (06171)

NEWS TEILEN: