Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Hundt: Strafaktion gegen Kassen mit niedrigen Beitragssätzen ist abwegig - Pläne für einen Mindestbeitragssatz müssen sofort vom Tisch

(Berlin) - Die Einführung eines Mindestbeitragssatzes von 12,5 Prozent wäre eine Strafaktion gegen die Krankenkassen, welche aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit die Kassenleistungen zu niedrigen Beitragssätzen anbieten. Dabei ist es gleichgültig, mit welchem Etikett dies versehen wird. Dies erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Dieter Hundt, am 29. März zu den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums, im Rahmen der Reform des Risikostrukturausgleichs einen Mindestbeitrag einzuführen.

Ein solcher Schritt wäre wettbewerbsfeindlich und widerspräche jedem Wirtschaftlichkeitsgebot. Kassen mit niedrigeren Beitragssätzen würden geradezu zur Unwirtschaftlichkeit aufgefordert, um ein Beitragsvolumen von 12,5 % über erhöhte Leistungs- und Verwaltungsausgaben auszufüllen. Die heute schon bestehenden Unwirtschaftlichkeiten im Gesundheitssystem würden weiter verstärkt und Anreize zu einem sparsamen Leistungsgebaren zunichte gemacht, sagte Hundt.

Das Volumen des Risikostrukturausgleichs, das mit 24 Mrd. DM über dem Länderfinanzausgleich liegt, ist schon heute überaus problematisch. Statt einer dringend notwendigen Begrenzung würde ein Mindestbeitragssatz die Umverteilung noch erhöhen und damit allen Bestrebungen zur Beitragssatzsenkung zuwider laufen. Der Druck, die gerade vom Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen erneut aufgezeigten Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, bliebe auf der Strecke.

Ich fordere die Bundesgesundheitsministerin auf, diesen Plan so schnell wie möglich ad acta zu legen.

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