Arbeitgeberpräsident Hundt: Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes richtig
(Berlin) - Die Entscheidung, den Rentenbeitragssatz trotz des Milliardendefizits in den Rentenkassen, im kommenden Jahr stabil zu halten, ist richtig. Damit wird gewährleistet, dass die Entlastung durch die Gesundheitsreform wirken kann und nicht durch höhere Lohnzusatzkosten an anderer Stelle zu Nichte gemacht wird, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 19. Oktober in Berlin.
Die dazu vereinbarten Maßnahmen sind unverzichtbar. Dies gilt insbesondere auch für die Aussetzung der nächsten Rentenanpassung und der Verschiebung der Rentenauszahlung für künftige Rentner. Der Wegfall der Zuschüsse der Rentenversicherung zur Pflegeversicherung ist eine richtige Maßnahme, weil damit eine versicherungsfremde Leistung gestrichen wird. Außerdem wird damit der Doppelbelastung der Arbeitgeber ein Ende gemacht, die bislang nicht nur für ihre Beschäftigten, sondern über ihre Rentenversicherungsbeiträge auch für die Rentner Pflegebeiträge bezahlen.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur dauerhaften Finanzierbarkeit der Rentenversicherung reichen allerdings bei weitem nicht aus und führen zu einem Beitragssatz von langfristig deutlich über 20 Prozent. Die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenformel ist zwar ein richtiges Reformelement. Wir brauchen aber dringend sehr viel weitergehende Maßnahmen, wie z. B. die baldige Festlegung auf eine langfristige Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre, Einschränkungen bei der Hinterbliebenenversorgung und höhere Abschläge bei Frühverrentungen, weil sich nur dann ein weiteres Ansteigen der Beitragssätze vemeiden lässt, sagte Hundt.
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