Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Hundt: Rentenreform verträgt keine weiteren Verwässerungen

(Berlin) - Das vorliegende Reformkonzept reicht nicht aus, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft leistungsfähig und mit einem vertretbaren Beitragssatz finanzierbar zu halten. Der Beitragssatz darf auch langfristig nicht über 20 % hinaus gehen. Deshalb ist eine deutlichere Absenkung des Rentenniveaus als auf 64 % unumgänglich. Außerdem bedarf es einer Rentenformel, die dem Prinzip der Generationengerechtigkeit mehr als bislang Rechnung trägt. Eine weitere Verwässerung des Konzepts zu Lasten der Beitragszahler ist unter keinen Umständen akzeptabel. Dies erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Dieter
Hundt, am 5. September in Berlin.

Ein Verzicht auf die inflationsorientierte Rentenanpassung im nächsten Jahr hätte einen negativen Basiseffekt für die künftige Beitragssatzentwicklung. Dies würde die Haltbarkeit der Rentenreform verkürzen.

In der ergänzenden privaten Altersvorsorge kann es keinen gesetzlich bestimmten Finanzierungsanteil der Arbeitgeber geben. Dies wäre nicht nur systemwidrig, sondern würde auch in diametralem Gegensatz zum Ziel der Bundesregierung stehen, die gesetzlichen Personalzusatzkosten zu senken. Anderenfalls würde lediglich neben die gesetzliche Rentenversicherung ein weiteres Zwangssystem gestellt mit allen negativen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik.

Es ist eine Illusion zu glauben, dass die betriebliche Altersversorgung vor allem auch in kleinen und mittleren Betrieben mehr Breitenwirkung entfalten kann, wenn die Arbeitgeber zusätzlich belastet werden. Die Einführung und Ausgestaltung eines Betriebsrentensystems und damit die Einbeziehung der Alterssicherung in die betriebliche Lohn- und Personalpolitik muss eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers bzw. der Tarifvertragsparteien bleiben. Eine höhere Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzt eine nachhaltige Verbesserung ihrer Wirkungsbedingungen voraus. Erforderlich sind vor allem steuer- und arbeitsrechtliche Erleichterungen und eine gesetzliche Gleichbehandlung aller Durchführungswege. Zudem müssen die Voraussetzungen für die Errichtungen von Pensionsfonds nach internationalem Standard geschaffen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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