Arbeitgeberpräsident Hundt: Lehrstellen-Zwangsabgabe ist und bleibt grober Unfug
(Berlin) - Der Gesetzentwurf zur Ausbildungsplatzabgabe spricht allen Lippenbekenntnissen der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratie und zur Senkung der Lohnzusatzkosten Hohn. Eine Ausbildungsabgabe reguliert den Lehrstellenmarkt und wird zu weniger Ausbildungsplätzen in Deutschland führen. Dieses Gesetz erschwert das freiwillige Engagement der deutschen Wirtschaft erheblich und behindert innovative Lösungen, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt heute in Berlin.
Drei praktische Beispiele machen den Unsinn des Gesetzentwurfs besonders offensichtlich:
Unfug 1:
Bei Zeitarbeitsunternehmen bilden externe Mitarbeiter, die dritten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, das Gros der Beschäftigten. Der Anteil der internen Mitarbeiter beträgt durchschnittlich nur rund 5 Prozent. Um die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen, müsste ein Personaldienstleister mit 95 externen und 5 internen Beschäftigten dennoch sieben Auszubildende nachweisen. Damit wird das im Gesetzentwurf vorgeschriebene, angemessene Verhältnis zwischen der Anzahl der Auszubildenden und der Zahl der beschäftigten Fachkräfte ad absurdum geführt.
Unfug 2:
Die Zeitungshäuser haben über 200.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Zusteller. Allein für diese müssten sie trotz Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Mio. Euro Zwangsabgabe zahlen oder über 7.000 Auszubildende einstellen. Dies geht an der Realität und am Qualifizierungsbedarf der Unternehmen vorbei.
Unfug 3:
Viele Großunternehmen engagieren sich nachhaltig in der Ausbildung mit dem Schwerpunkt duale Studiengänge und Berufsakademie. Allein in Baden-Württemberg werden rund 27.000 Akademie-Plätze angeboten. Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Ausbildungsleistung ebenso wenig wie Praktikumsplätze, Volontariate und Referendariate in den Betrieben. Auch solche Unternehmen müssten deshalb trotz enormer Investitionen in Qualifizierung eine Abgabe in Millionenhöhe zahlen.
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