Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Hundt: Kein Tarifzwang bei der öffentlichen Auftragsvergabe

(Berlin) - Die deutschen Arbeitgeber lehnen jede Form von Tarifzwang bei der öffentlichen Auftragsvergabe ab. Eine Bindung der Auftragsvergabe an die Einhaltung vor Ort vereinbarter und nur für die Mitglieder der Tarifparteien geltender Tarifverträge ist nicht zu rechtfertigen.

Die Vergabepraxis wird verkompliziert und verteuert; damit wird der Spielraum in den öffentlichen Haushalten für dringend notwendige Investitionen weiter eingeschränkt. Manipulationen und regionalem Protektionismus werden Tür und Tor geöffnet. Inländische und ausländische Firmen, die sich diesem Lohndiktat nicht unterwerfen wollen oder können, werden aus dem Markt gedrängt, und der Wettbewerb wird eingeschränkt. Dies ist unvereinbar mit grundlegenden Freiheitsrechten wie der im Grundgesetz abgesicherten Koalitionsfreiheit und der europäischen Dienstleistungsfreiheit, erklärte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt heute in Berlin.

Mit Tariftreueerklärungen wird eine neue, an keinerlei Voraussetzungen gebundene Form der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) geschaffen. Damit wird die Handhabung der AVE als Ausnahmeinstrument in unserem durch Vertrags- und Koalitionsfreiheit geprägten Tarifvertragssystem aufgeweicht. Einheitslösungen, die mit staatlicher Hilfe durchgesetzt werden, beschädigen die Tarifautonomie. Der Tarifpluralismus wird beseitigt, und es besteht die Gefahr, dass am Ende dieser Entwicklung staatlich administrierte Löhne und Arbeitszeiten stehen, sagte Hundt.

In der Bauwirtschaft und dem Öffentlichen Personennahverkehr wären beträchtliche Auftrags- und Marktvolumina von dieser Entwicklung betroffen; dies hätte verheerende Folgen für Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs sind mit wachsender Tendenz private Bahn- und Busunternehmen für kommunale Auftraggeber tätig und sparen damit dem Steuerzahler viele Millionen DM. Die überwiegende Mehrheit dieser Unternehmen wendet Tarifverträge an, die deutlich günstiger sind als die Regelungen im Öffentlichen Dienst. Durch Vergabe- und Tariftreueregelungen, die nach dem Willen der Gewerkschaft Ver.di die Standards des Öffentlichen Dienstes zum Maßstab erheben sollen, würde die Uhr zurückgedreht, der Wettbewerb ausgeschaltet und der ÖPNV künstlich verteuert, erklärte Hundt.

Katastrophale Folgen hätte der staatlich angeordnete Einheitslohn auch für die krisengeschüttelte ostdeutsche Bauwirtschaft. Für ihre Unternehmen sind günstigere Personalkosten die oft einzigen Wettbewerbsvorteile gegenüber der westdeutschen Konkurrenz. Wer diesen Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe in den alten Ländern die vollen Westlöhne abverlangen will, schließt sie faktisch aus, sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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