Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Hundt: Freiwilligkeit statt zusätzlicher Regulierung und Zwang - Gleichstellungsgesetz würde die Unternehmen weiter einschnüren

(Berlin) - Chancengleichheit lässt sich nicht mit der gesetzlichen Brechstange durchsetzen. Mit noch mehr Regulierung und Zwang werden wir die Weiterentwicklung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Deutschland nicht sicherstellen. Das jetzt vom DGB vorgeschlagene Gleichstellungsgesetz wäre ein weiteres Glied in der Kette der Überregulierung und Strangulierung unseres Arbeitsmarktes, die die deutschen Unternehmen schon heute zu sehr einschnürt, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 7. März in Berlin.

Mit dem geforderten Gleichstellungsgesetz propagiert der DGB Gleichmacherei statt gleicher Chancen. Dies ist der Versuch, gesellschaftliche Entwicklungen zu erzwingen, die nicht erzwingbar sind und die nur freiwillig zu verwirklichen sind. Die damit zwangsläufig verbundenen Quotenregelungen sind Instrumente aus der Mottenkiste, die in der Praxis zu absurden Ergebnissen führen.

Die deutsche Wirtschaft setzt vielmehr auf das Prinzip der Freiwilligkeit. In zahlreichen Tarifverträgen und betrieblichen Regelungen finden wir bereits heute flexible, auf die betrieblichen Belange abgestimmte Lösungen. Nur eine auf die Betriebsrealität, auf die betrieblichen Möglichkeiten und zugleich auf die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen gestützte Chancengleichheitspolitik wird weitere positive Veränderungen bewirken. In Zukunft müssen sich noch mehr Unternehmen als bisher um das Total E-Quality-Prädikat bewerben. Damit werden Unternehmen ausgezeichnet, die Maßnahmen für mehr Chancengleichheit umsetzen, erklärte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20331800 Telefax: 030/30331805

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