Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Bundestag muss der Empfehlung der Länder zur Sicherung des Tarifvorrangs folgen
(Berlin) - Zu den heutigen (19. September 2008) Empfehlungen des Bundesrates zu den Mindestlohn-Entwürfen der Regierung erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:
Der Bundesrat hat heute eine entscheidende Korrektur an den Mindestlohnentwürfen der Bundesregierung gefordert, um einen staatlichen Eingriff in die Tarifautomie zu verhindern. Dies begrüße ich nachdrücklich. Ich fordere den Bundestag auf, dieser Empfehlung der Länderkammer zu folgen.
Im Mindestarbeitsbedingungengesetz schlägt der Bundesrat die einschränkungslose Beibehaltung des Tarifvorrangs vor. Dies ist notwendig, um die Ermächtigung zur staatlichen Lohnfestsetzung und Tarifzensur zu verhindern und damit eine entscheidende Vorraussetzung für die Sicherung der Tarifautonomie.
Zwar hat der Bundesrat nicht dem gesamten Korrekturbedarf Rechnung getragen, aber mit dieser Empfehlung kann Schaden von der Tarifautonomie abgewendet und eine verfassungsgemäße Lösung mit einem klaren Vorrang für Tarifverträge erreicht werden. Jetzt kommt es darauf an, dass der Bundestag diese Empfehlung aufgreift.
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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Dr. Heinz Schmitz, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
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