Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)

Arbeitgeberangebot für die Süßwarenindustrie im Tarifgebiet Ost

(Bonn) - Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) hat der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) am 27.02.2025 in der dritten Verhandlungsrunde ein überarbeitetes abschließendes Angebot für die Beschäftigten in der Süßwarenindustrie im Tarifgebiet Ost gemacht. Die Gewerkschaft NGG wird mit Frist bis zum 12.03.2025 hierzu eine Erklärung abgeben.

Das Arbeitgeberangebot mit einer Kombination aus Entgelterhöhung und gleichzeitiger Arbeitszeitverkürzung für das Tarifgebiet Ost umfasst folgende Elemente:

• 23 Monate Laufzeit (01.02.2025 bis 31.12.2026)
• Für den Zeitraum 01.02.2025 bis 31.05.2025 bleiben die bisherigen Tarifentgelte in Kraft.
• Die Entgelte werden ab dem 01.06.2025 um 5,0 %, mind. jedoch 135 € brutto erhöht.
• Herabsetzung der wöchentlichen tariflichen Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Stunden für Vollzeitbeschäftigte ab 01.01.2026 und Festschreibung (Nichtkündbarkeit) der neuen tariflichen Wochenarbeitszeit bis zum 31.03.2028
• Die Entgelte werden ab dem 01.07.2026 um weitere 2,5 % erhöht.
• Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.06.2025 um 100 € brutto pauschal pro Ausbildungsjahr erhöht.
• Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.07.2026 um weitere 50 € brutto pauschal pro Ausbildungsjahr erhöht.
• Zur Vorbereitung auf die 1. und 2. Ausbildungsabschlussprüfung (AP I und II) erhalten die Auszubildenden jeweils einen zusätzlichen Tag bezahlte Freistellung zur Prüfungsvorbereitung; insgesamt max. zwei Tage zusätzlich, für die gesamte Ausbildungszeit, zu dem nach BBiG freien Tag.
• Der Arbeitgeber teilt dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor regulärer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses unter Nennung der wesentlichen Arbeitsbedingungen mit, ob eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis möglich ist.

Die NGG wird ihre Mitglieder im Landesbezirk Ost hierzu erneut befragen und sich gegenüber der Arbeitgeberseite bis 12.03.2025 erklären.

Sollte die NGG das oben skizzierte Angebot nicht annehmen, gilt automatisch folgender reiner Entgelttarifabschluss als vereinbart:

• 22 Monate Laufzeit (01.02.2025 bis 30.11.2026)
• Für den Zeitraum 01.02.2025 bis 28.02.2025 bleiben die bisherigen Tarifentgelte in Kraft.
• Die Entgelte werden ab dem 01.03.2025 um 5,0 %, mind. jedoch 135 € brutto (Teilzeit anteilig) erhöht.
• Die Entgelte werden ab dem 01.04.2026 um weitere 2,5 % erhöht.
• Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.03.2025 um 100 € brutto pauschal pro Ausbildungsjahr erhöht.
• Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.04.2026 um weitere 50 € brutto pauschal pro Ausbildungsjahr erhöht.
• Zur Vorbereitung auf die 1. und 2. Ausbildungsabschlussprüfung (AP I und II) erhalten die Auszubildenden jeweils einen zusätzlichen Tag bezahlte Freistellung zur Prüfungsvorbereitung; insgesamt max. zwei Tage zusätzlich, für die gesamte Ausbildungszeit, zu dem nach BBiG freien Tag.
• Der Arbeitgeber teilt dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor regulärer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses unter Nennung der wesentlichen Arbeitsbedingungen mit, ob eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis möglich ist.
• Gewährung einer Erholungsbeihilfe in Höhe von 135,00 EUR, die zu Beginn der Sommerferien 2025 ausgezahlt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI), Solveig Schneider, Leiter(in) Kommunikation, Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn, Telefon: 0228 26007-0

NEWS TEILEN: