Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Arbeitgeber bleiben bei Mutterschaftsgeld in der Pflicht

(Berlin) - Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Arbeitgeberanteils zum Mutterschaftsgeld sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 9. Dezember in Berlin:

"Der DGB begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mutterschaftsgeld. Er sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass Arbeitgeber bei der Finanzierung des Mutterschaftsgeldes eine Zuschusspflicht haben. Nach dieser Entscheidung liegt eine Einbeziehung aller Arbeitgeber in das Ausgleichs- und Umlageverfahren nahe. Damit wird auch von seiten des Arbeitgebers ein gesellschaftlicher Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geleistet.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht eine Ausweitung der Ausgleichs- und Umlagepflicht auf alle Arbeitgeber nicht zwingend vorschreibt, so muss doch auf jeden Fall sichergestellt werden, dass sich die geforderte Neuregelung für Frauen auf keinen Fall faktisch diskriminierend auswirkt. Insgesamt ist damit ein wesentlicher Schritt getan, den Mutterschutz zu sichern.

Der DGB sieht sich auch durch die Hinweise des Gerichtes zur verbesserten Neuregelung der Zuschusspflicht unter Vermeidung von möglichen Diskriminierungen von Frauen bestätigt. Politisch hat der DGB seit Jahren eine Ausdehnung des Umlageverfahrens dieser Zuschusskosten, wie es in Kleinbetrieben gesetzlich vorgeschrieben und praktiziert wird, gefordert. Dies ist bisher immer am Widerstand der Arbeitgeberverbände und der Unentschlossenheit des Gesetzgebers gescheitert.

Mit diesem Verfahren hat der Arbeitgeber , der nach Auffassung des DGB von Anfang an nur unter rechtspolitischen Aspekten das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte, eine Kehrtwende der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht erreichen können."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

NEWS TEILEN: