Appell an Patientenbeauftragte: Korrektur der Arzneimittelregelungen notwendig
(Berlin) - Der stellvertretende Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Hans-Martin Hübner, der als niedergelassener Dermatologe tätig ist, hat am 16. Januar in einem Schreiben an die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel gefordert, gemeinsam mit dem Ärzteverband auf die Missstände der neuen Arzneimittelregelungen des GMG mit Nachdruck aufmerksam zu machen.
Exemplarisch wurde auf die Missstände bei der Behandlung von Patienten mit Neurodermitis, Psoriasis sowie mit allergischen Erkrankungen hingewiesen; gerade bei diesen Krankheitsbildern sind wichtige und aus der Therapie nicht wegzudenkende Medikamente aus der Erstattungspflicht herausgenommen worden. Es handelt sich hierbei um überwiegend nur apothekenpflichtige Medikamente, die seit dem 01.01.2004 nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähig sind.
Hier hat der Gesetzgeber durch eine völlig unüberlegte und nach der Rasenmäher-Methode erlassene Gesetzgebung die qualitativ hochwertige und notwendige Versorgung von Patienten unmöglich gemacht. In einem Appell an die gemeinsame Verantwortlichkeit von Patientenbeauftragter und der Ärzteschaft forderte Dr. Hübner auf, rasch zu handeln.
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