Appell an die neue Bundesregierung / StB/WP Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln zu den anstehenden Reformen im Steuerrecht
(Köln) - "Trotz der aktuell positiven Wirtschaftslage mit sprudelnden Steuereinnahmen, geringer Arbeitslosigkeit und - dank niedriger Zinsen - enormem Investitionsvolumen und hoher Konsumbereitschaft der Verbraucher darf man sich auf dem Erreichten nicht ausruhen", betont StB/WP Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.. Er appelliert an die neue Bundesregierung, notwendige Reformen zügig in Angriff zu nehmen.
Der Bericht zu den Sondierungsgesprächen sehe weder Steuererhöhungen noch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes vor, was prinzipiell positiv zu bewerten sei, stellt Elster fest. Es sei jedoch bisher noch keine Stellungnahme zu einer auch bei uns notwendigen Reform der Unternehmenssteuer erfolgt, wie sie in den USA und China bereits beschlossen wurde. Hierzu wurde in dem Bericht lediglich vermerkt: "Wir unterstützen eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern. Es muss damit das Prinzip gelten, dass das Land, in dem die Betriebsstätte ist und das für die Besteuerung des Gewinns die Zuständigkeit hat, diesen Status nicht verliert."
Als weiteren Negativpunkt sieht der Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln, dass für den Solidaritätszuschlag nur ein schrittweiser Abbau vorgesehen ist, nicht dessen Abschaffung. Im Bericht zu den Sondierungsgesprächen steht: "Wir wollen den Soli schrittweise abschaffen und in dieser Wahlperiode mit einem deutlichen ersten Schritt beginnen, durch den rund 90 Prozent aller Soli-Zahler durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Soli entlastet werden. Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen." Hier fordert Harald Elster weitergehende Maßnahmen: "Das Ziel dieser 1991 eingeführten Sonderbelastung ist inzwischen erfüllt und ihre Notwendigkeit daher hinfällig. Die einzig logische und zu rechtfertigende Konsequenz hieraus ist die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags."
Reformbedarf besteht seiner Ansicht nach für die zuletzt 1964 überarbeitete Grundsteuer. Die Einheitswerte orientieren sich also heute noch an den im Jahr 1964 angesetzten Werten und entsprechen damit nicht den aktuellen Wertverhältnissen. Eine Reform könnte allerdings zu höheren Belastungen für Immobilienbesitzer führen. Der Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln warnt: "Wenn das Bundesverfassungsgericht die geltende Rechtslage in Bezug auf die Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, hat die Politik schwierige Fragen zu klären. 35 Millionen Grundstücke müssten neu bewertet werden - eine schwer zu bewältigende Aufgabe." Es sei daher im Interesse aller Beteiligten, eine praktikable, in der Praxis handhabbare Neuregelung zu treffen. Hierbei ist dann aber im Anschluss nicht nur die Bundesregierung gefordert, sondern insbesondere die Kommunen, was die Hebesätze für die Grundsteuer betrifft.
Harald Elster appelliert weiterhin an den Gesetzgeber, keine überzogene Anzeigepflicht für Steuergestaltungen zu beschließen. "Sie sind mit der Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters unvereinbar und kein geeignetes Mittel gegen Gestaltungsmodelle wie Cum-Ex, Panama Papers oder die Steuervermeidungsstrategien großer amerikanischer Konzerne." 99 Prozent der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe sowie Steuerpflichtigen wären nicht in kritische Modelle involviert, und ein ganzer Berufsstand dürfe nicht wegen weniger schwarzer Schafe kriminalisiert werden. "Der verfassungsrechtlich verbriefte Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandanten und seinem Berater muss auch in Zukunft gewährleistet sein!"
Kurzportrait: Der Steuerberater-Verband e.V. Köln
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 gegründet. Heute sind über 3.300 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes. Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene. Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.
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