Appell an Bundesgesundheitsministerin Fischer und Bundeslandwirtschaftsminister Funke
(Frankfurt) - In seinen Briefen vom 13. Juli 2000 an die beiden Bundesminister betont der DFV, dass die aktuellen Entscheidungen auf europäischer Ebene zur Entsorgung von spezifiziertem Risikomaterial bei den Unternehmungen des deutschen Fleischerhandwerks zu berechtigter wirtschaftlicher Sorge führten und daher auf Unverständnis träfen.
Der DFV sei überzeugt, dass die vorgesehenen Maßnahmen allenfalls eine Scheinlösung darstellen, dass sie nicht geeignet seien, den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu garantieren und darüber hinaus in existenzbedrohender Weise die selbstschlachtenden fleischerhandwerklichen Unternehmen in Deutschland belasten würden. Daher unterstütze der DFV nachdrücklich den Appell des Deutschen Bauernverbandes zur Überprüfung der Entscheidung der EU-Kommission, den der Präsident des Deutschen Bauernverbandes mit dem Schreiben vom 11.07.2000 an den Bundeslandwirtschaftsminister Funke gerichtet habe.
Die europäischen Vorschläge zur Entsorgung von spezifiziertem Risikomaterial ließen antiquierte Behandlungsmethoden zu, die den bislang in Deutschland vorhandenen Sicherheitsstandard deutlich unterlaufen würden. Nach Überzeugung des DFV sei die in der Bundesrepublik flächendeckend angewandte Drucksterilisation die wissenschaftlich abgesicherte Methode zur Inaktivierung von pathogenen Erregern.
Der DFV schlage daher vor, die spezifizierten Risikomaterialien beim Schlachten zu entfernen und wie bereits umgesetzt nach Kap. IV Nr. 10.1, 10.3 und 10.9a Fleischhygieneverordnung als untauglich zu beurteilen und nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes sicher und risikolos zu entsorgen. Diesem Lösungsvorschlag stehe auch die Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2000 (2000/418/EG) nicht entgegen. Vielmehr werde in Ziffer 4 Anhang 1 zur Entscheidung klargestellt, dass die Mitgliedsstaaten alternative Entsorgungsverfahren für spezifiziertes Risikomaterial vorsehen können, wenn bei diesen keine Gefahr einer Übertragung von BSE-Erregern besteht.
Ein neuer und gesonderter Entsorgungsweg bedeute in der Praxis neue Entsorgungsstrukturen, neue Bürokratie, logistische Probleme sowie erhebliche finanzielle Belastungen, insbesondere für die kleineren Betriebe. Nach Berechnungen des DFV entstünden den fleischerhandwerklichen Unternehmungen zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von 25,5 Millionen DM!
Der DFV appelliere daher an die Minister, sich für die in Deutschland bewährten Verwertungswege, die den gesundheitlichen Verbraucherschutz garantieren, einzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Fleischer-Verband (DFV), Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt, Telefon: 069/633020, Telefax: 069/63302150