Apothekerstreit einvernehmlich beigelegt / Ein gutes Ergebnis der Selbstverwaltung
(Berlin) - Es war und ist der gemeinsame Auftrag von Krankenkassen und Apothekern, die hochwertige Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Die Debatte der letzten Tage darf nicht den Blick dafür verstellen, dass sich 70 Millionen gesetzlich Versicherte Tag und Nacht darauf verlassen können, dass diese Versorgung sicher gestellt ist. Dafür stehen jede einzelne Krankenkasse ebenso wie jeder einzelne Apotheker.
Vor dem Hintergrund einer komplizierten Regelung über die Bemessung des Rabatts, den die Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen gewähren und einige damit in Zusammenhang stehenden weiteren Regelungen (Stichwort: Ausgleich für die Veränderung der abgegebenen Packungsmengen, vgl. Absatz 1a § 130 SGB V) war die Selbstverwaltung der Krankenkassen und der Apotheken gefordert, sich auf die Höhe eines eventuellen Ausgleichsbetrages zu einigen. Diese Lösung liegt jetzt auf dem Tisch:
1. Es gibt keine rückwirkenden Änderungen oder Nachzahlungen.
2. Für die zweite Jahreshälfte 2005 (1. Juli 31. Dezember) wird der Rabatt für die Krankenkassen von 2,00 Euro auf 1,85 Euro abgesenkt. Dies entspricht Mehreinnahmen für die Apotheker von rund 40 Mio. Euro.
3. Für die Jahre 2006 bis 2008 wird der Rabatt auf die bereits heute geltenden 2,00 Euro festgeschrieben.
4. Das Bundesgesundheitsministerium hat zugesagt sich dafür einzusetzen, dass der Absatz 1a des § 130 SGB V gestrichen wird.
5. Was die Einbeziehung der Mehrwertsteuer in die Berechnung des Herstellerabschlages betrifft, hat die Bundesgesundheitsministerin zugesagt, für eine klarstellende gesetzliche Regelung zu sorgen.
Mit diesem Paket hat die Selbstverwaltung eine gute Lösung erarbeitet. Dabei war es hilfreich, dass das Bundesgesundheitsministerium insbesondere bei den vorstehend benannten Punkten 4. und 5. seine Unterstützung zugesagt hat. Dies ist gerade aus Sicht der Krankenkassen auch finanziell ein gutes Ergebnis. Darüber hinaus verspricht es Planungs- und Rechtssicherheit in zwei wichtigen Punkten: beim Apothekenrabatt und der Berechnung des Herstellerabschlages.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), Bundesverband
Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen
Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000
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