Apotheker Nordrhein: Neues Gesetz kann Patienten neue Arzneimittel bescheren / Ab 1. Januar gilt das Arzneimittelneuordnungsgesetz
(Düsseldorf) - Durch neue gesetzliche Vorgaben beim Austausch von Arzneimitteln bei der so genannten Aut-idem Regelung und den Rabattverträgen werden viele Patienten ab 1. Januar 2011 andere Arzneimittel als gewohnt in ihrer Apotheke erhalten. Jedoch haben die Apotheken nun erstmals die Möglichkeit, auf Wunsch des Patienten nicht das Rabattarzneimittel sondern ein anderes Arzneimittel (zum Beispiel das Originalpräparat) abzugeben. Auf diese Neuerung machen jetzt die Apotheker in Nordrhein unter anderem mit Handzetteln aufmerksam.
"In diesem Fall muss das Arzneimittel direkt vom Patienten in der Apotheke bezahlt werden. Anschließend kann der Patient das Rezept bei seiner Krankenkasse zur Teilerstattung einreichen. Wie hoch diese sein wird, müssen die Patienten bei ihrer jeweiligen Krankenkasse erfragen", erklärt Werner Heuking, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein.
"Grundsätzlich muss die Apotheke seit Einführung der Rabattverträge ein verordnetes Arzneimittel gegen ein Rabattarzneimittel austauschen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Da die Austauschkriterien durch das neue Gesetz leicht modifiziert wurden, kann es zu den genannten Veränderungen bei der Arzneimittelabgabe kommen. "Wir werden versuchen, die Verwirrung bei den Patienten möglichst gering zu halten. Wir geben unser Bestes, über den Handzettel hinaus über die Neuregelungen verständlich aufzuklären", sagt Heuking.
Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerverband Nordrhein e.V.
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