Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Apothekengesetz: Impfstoffe bleiben in der Apotheke

(Eschborn) - Impfstoffe bleiben auch nach der Verabschiedung des Apothekengesetzes am 21. Juni in der Apothekenpflicht. Der Bundesrat folgte damit wie bereits vorab der Bundestag der Empfehlung des Vermittlungsausschusses. "Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Arzneimittelsicherheit, der auch Auswirkungen auf die Versandhandelsdiskussion haben wird." kommentierte Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes die Beschlussfassung der gesetzgebenden Organe.

Der Bundesrat hatte seine Zustimmung zum Apothekengesetz verweigert, weil Impfstoffe aus der Apothekenpflicht herausgenommen und für den Versand zugelassen werden sollten. Der Vermittlungsausschuss hatte sich darauf geeinigt, die entsprechende Bestimmung aus dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zu streichen. In der Begründung hierzu führte der Vermittlungsausschuss aus, dass nur der Vertriebsweg über die öffentliche Apotheke die Arzneimittelsicherheit und den Verbraucherschutz garantiere. Andere Vertriebsformen seien daher grundsätzlich abzulehnen.

Keller begrüßte, dass sich der Gesetzgeber in dieser Frage darauf besonnen habe, dass es sich bei Arzneimitteln nicht um eine gewöhnliche Handelsware handelt, sondern ein besonderer Bedarf für Prävention und Verbraucherschutz bestehe. "Es ist zu wünschen, dass sich diese Erkenntnis auch in der Versandhandelsdiskussion durchsetzt", meinte Keller.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Carl-Mannich-Str. 26 65760 Eschborn Telefon: 06196/9280 Telefax: 06196/928556

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