Pressemitteilung | Apothekerkammer Nordrhein KdÖR

Apotheken dürfen an verkaufsoffenen Sonntagen öffnen: Apothekerkammer Nordrhein begrüßt Verfassungsurteil

(Düsseldorf) - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Apotheken an verkaufsoffenen Sonntagen öffnen dürfen, wird von der Apothekerkammer Nordrhein begrüßt. Damit sei Rechtssicherheit eingekehrt, erklärte ein Sprecher der Kammer am Mittwoch in Düsseldorf. Die Apothekerkammer Nordrhein habe in den vergangenen Jahren bereits die Öffnung von Apotheken an verkaufsoffenen Sonntagen geduldet. Den Apothekerinnen und Apothekern im Kammerbereich sei es überlassen worden, ihre Apotheken an diesen Tagen für den Publikumsverkehr zu öffnen. Die Apothekendienstleistungen sollten, so die Kammer, an verkaufsoffenen Sonntagen allen Kunden zugänglich gemacht werden können. Unabhängig von dieser Regelung sei der durch die Kammer organisierte Notdienst der Apotheken.

Die Apothekerkammer Nordrhein hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die berufsrechtliche Kontrolle der rund 2.700 öffentlichen Apotheken in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 16. Januar entschieden, dass Apotheken künftig an vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr – wie andere Geschäfte auch - geöffnet sein können. Das im Ladenschlussgesetz verankerte Öffnungsverbot verletze die Berufsfreiheit der Apotheker und sei daher nichtig.

Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerkammer Nordrhein KdöR Poststr. 4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/83880 Telefax: 0211/8388222

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