Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

AOK zum Digitalagentur-Gesetz: Sinnvolle Verbesserungen bei digitaler Vermittlung von Arztterminen - Statement des AOK-Bundesverbandes vom 11. November 2024

(Berlin) - Nach dem Ampel-Aus ist auch die Zukunft des „Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit“ (GDAG) offen. Grundsätzlich begrüßt der AOK-Bundesverband aber die Pläne zu Verbesserungen bei der digitalen Vermittlung von Arztterminen, die im GDAG enthalten sind.

Die geplanten Kompetenz-Erweiterungen für die gematik, die auf eine weitere Zentralisierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen hinauslaufen, kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, aus Anlass der heutigen Anhörung dagegen kritisch:

„Angesichts der zunehmenden Relevanz der digitalen Terminvermittlung und der Probleme privater Plattformen in puncto Datenschutz und Bevorzugung bestimmter Patientengruppen ist es sinnvoll, dass der Gesetzgeber die Situation durch die Ausarbeitung verbindlicher Anforderungen an digitale Plattformen zur Buchung von Terminen verbessern will. Wir begrüßen den entsprechenden Auftrag an die Kassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Schaffung eines bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Zugangs zu Terminen über diese Plattformen. Unsere Versicherten sollten die gemeldeten Termine allerdings auch direkt in unseren Apps oder auf unserer Webseite buchen können. Dafür müssen die vorhandenen Schnittstellen auch durch die Krankenkassen genutzt werden können. Damit die digitale Terminvermittlung tatsächlich einen Nutzen für die Versicherten entfaltet, sollten die Arztpraxen zudem verpflichtet werden, ihre Terminkontingente zu übermitteln. Außerdem muss das Zusammenspiel zwischen den Terminservicestellen und den Online-Plattformen zur Terminbuchung klar geregelt werden.

Kritisch sehen wir die geplanten Kompetenz-Erweiterungen für die gematik, die zur Digitalagentur Gesundheit ausgebaut werden soll. Die Pläne atmen den Geist einer Verstaatlichung und weiteren Zentralisierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die gematik agiert zu 93 Prozent auf Basis von Mitteln der Beitragszahlenden, soll aber hoheitliche Aufgaben bekommen und kann somit de facto wie eine dem Gesundheitsministerium unterstellte Behörde agieren. Inhaltliche Steuerung und finanzielle Verantwortung sind damit voneinander getrennt. In dieser Konstellation befürchten wir, dass die Wirtschaftlichkeit bei den Entscheidungen der gematik künftig unter die Räder kommt. Zudem fehlen uns wettbewerbliche Anreize, wenn das bisherige Marktmodell von zentralen Ausschreibungen der gematik abgelöst wird. Diese Pläne gehen in die falsche Richtung. Stattdessen brauchen wir mehr Wettbewerb und eine Einbindung der Selbstverwaltungs-Partner in die Entscheidungen der gematik, um eine hohe Qualität mit einem effizienten Einsatz der Mittel zu verbinden.“

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband, Kai Behrens, Pressesprecher(in), Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, Telefon: 030 34646-0, Fax: 030 34646-2502

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