AOK will gegen höhere Steuer auf Sondennahrung klagen
(Bonn) - Der AOK-Bundesverband will gegen den erhöhten Mehrwertsteuersatz für Sondennahrung vorgehen. "Wir streben einen Musterprozess an", sagte AOK-Arzneimittelexperte Norbert Schleert am Donnerstag (18. September) in Bonn. Es sei nicht hinzunehmen, dass der Fiskus klamme Kassen ausgerechnet über höhere Steuern auf Medikamente für schwerstkranke Intensivpatienten fülle.
"Fiskus füllt klamme Kassen auf Kosten Schwerstkranker"
Seit Mitte des Jahres belegen die Steuerbehörden die Spezialnahrung für rund 120.000 Schwerstkranke nicht mehr mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, sondern berechnen den Herstellern den normalen Satz von 16 Prozent. "Grundlage ist eine neue Auslegung bestehenden Rechts", erläutert Norbert Schleert.
Bisher wurde die Trink- und Sondennahrung als Lebensmittel eingestuft. Für Lebensmittel gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Jetzt stuft der Fiskus die Produkte zur künstlichen Ernährung als Getränke ein, die mit 16 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden.
"Kein Getränk, sondern flüssige Nahrung"
"Sondernahrung kann man aber nicht wie Bier und Cola einstufen", sagt Schleert. "Sie wird Menschen verabreicht, um sie am Leben zu erhalten: Patienten, die im Koma liegen, an Krebs, oder Leberzirrhose leiden, alte Menschen, die zu schwach zum essen sind, erhalten flüssige Nahrung aus Ernährungsgründen. Hier geht es nicht um Getränke. Sollen wir belegte Brötchen durch die Sondenschläuche schicken?"
45 Millionen Euro Mehrausgaben für die Krankenkassen
Die Hersteller reichen die höhere Steuer an die Krankenkassen durch. Für die Kassen bedeutet das Mehrausgaben von rund 45 Millionen Euro jährlich. Die Kassen zahlen für die künstliche Ernährung der Intensivpatienten rund 500 Millionen Euro im Jahr.
"Einerseits will die Politik die Krankenkassen durch die Gesundheitsreform entlasten; auf der anderen Seite belastet man die Krankenkassen durch Neuinterpretation der Steuergesetzgebung, um das Staatsdefizit zu verringern", ärgert sich AOK-Arzneimittelexperte Norbert Schleert.
Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband
Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn
Telefon: 0228/8430, Telefax: 0228/843502
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- „Einfach mehr Geld für Ärzte heilt noch keine Patienten“
- AOK zum Digitalagentur-Gesetz: Sinnvolle Verbesserungen bei digitaler Vermittlung von Arztterminen - Statement des AOK-Bundesverbandes vom 11. November 2024
- Reimann: „Ampel-Aus darf nicht zum kompletten Reform-Stillstand bei Gesundheit und Pflege führen“