Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

AOK hält am Konzept für stufenweise Einführung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs fest

(Bonn) - Die AOK hält an einer stufenweisen Integration von Morbiditätskriterien in den Risikostrukturausgleich ( RSA) fest. Dies erklärte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Berlin. Ahrens sprach sich nachhaltig für die bewusste Umsteuerung von Mitteln und Anreizen hin zur Versorgung von Chronikern und Schwerkranken aus. Der AOK-Vorstandsvorsitzende betonte, davon würden keineswegs nur AOKs profitieren, sondern schlechthin alle Kassen, die den eigentlichen Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllten, die elementaren Lebensrisiken von Krankheit und Behinderung zu versichern und bei Eintritt des Risikos alles zur Heilung oder Linderung zu tun.

Die RSA-Reform dürfe nur ein Ziel haben: „Geld muss dorthin fließen, wo es zur Versorgung am dringendsten benötigt wird“, sagte Ahrens.

Kritisch setzte sich Ahrens mit wie er sagte „wieder aufgewärmten Forderungen“ auseinander, statt des von der AOK vorgeschlagenen Risikopools zunächst einen Mindestbeitragssatz für alle Kassen mit Zielrichtung auf Beitragsmittelabschöpfung bei sog. Schein-BKKs einzuführen.

Dies berge große politische und ökonomische Risiken. Die Politik solle sich keine Illusionen machen. Wer den heutigen finanziellen Druck auf die Versorgerkassen nicht nutze, um den RSA langfristig umzusteuern, bereitet Solidarität und Wettbewerb in der GKV ein Waterloo. Das Fenster zu Reformen werde sich niemals mehr so leicht öffnen lassen wie jetzt. Und die Folgen jetzt versäumter Reformen würden noch vor der nächsten Bundestagswahl spürbar werden. Die Gefahr, dass Solidarbeiträge verschleudert werden, während gleichzeitig die großen Versorgerkassen vor der Wahl die Beitragssätze erhöhen müssen, sei sehr real.

Gert Nachtigal, Vorsitzender des Verwaltungsrates, begrüßte in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Bundesregierung um einen möglichst breiten Konsens bei der RSA- Reform. Nachtigal sagte: „Konsens strebt auch die AOK an, freilich kann Konsens nicht heißen, sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen. Denn dann würde alles so schlecht bleiben, wie es ist oder es könnte höchstens eine kurzfristige Besserung eintreten, auf die dann nur ein noch tieferer Sturz in die Krise folgen würde, der auch viele große, alteingesessene Betriebskrankenkassen schwer beschädigen würde“.

Konsens, so der Verwaltungsratsvorsitzende, könne daher nur heißen, Vorschläge zu entwickeln und zustimmungsfähig zu machen, die kurzfristig die Probleme milderten, ohne gleich wieder andere aufzutürmen, und die zugleich sichere gesetzliche Regelungen über die verbindliche Einführung des morbiditätsorientierten RSA festschreiben würden. E rief dazu auf, diese gesellschaftlichen Herausforderungen zu gestalten.

Peter Kirch, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates des AOK-Bundesverbandes, wies darauf hin, dass die bisherige Erörterung der RSA-Reform im Bündnis für Arbeit deutlich gemacht habe, dass die Arbeitgeberseite ebenso wie die Gewerkschaften in Sorge um die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens sind. Man würde mit möglichst viel Gemeinsamkeit zentrale Lösungsansätze in den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen des Kassenwettbewerbs suchen.

Dies mache Mut. Es sei erfreulich, wenn sich in der politischen Wahrnehmung der Probleme im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit einiges getan habe. Die AOK setzte auf wachsende Einsicht, dass im Zentrum der RSA-Reform der kranke Versicherte stehen muss. Seine medizinische Versorgung müsse verbessert werden. Deshalb müssten die Solidarmittel im System gezielter als bisher dorthin gelenkt werden, wo sie für die Versorgung der kranken und chronisch kranken Versicherten benötigt werden. Dies könne nur gelingen, wenn der RSA künftig die Morbidität berücksichtige.

Vorstandsvorsitzender Ahrens und die Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Nachtigal und Kirch, appellierten gemeinsam an die Politik, sich jetzt für eine stufenweise Einführung von Morbiditätselementen in den Risikostrukturausgleich zu entscheiden. Damit könne die Politik die finanziellen Bedingungen für die Versorgung chronisch und schwer Kranker wirksam verbessern und für einen ökonomisch und gesundheitspolitisch sinnvollen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sorgen. Auch die kurz- und mittelfristigen Reformschritte müssten wirtschaftliches Verhalten fördern, statt Anreize zur Verschwendung zu bieten. Hier sei der Risikopool mit einem vernünftigen Schwellenwert und einem zur Kostendämpfung anreizenden Selbstbehalt der richtige erste Reformschritt.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8430 Telefax: 0228/843502

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