Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

AOK begrüßt die Bestätigung der Pflegeversicherung als solidarische Pflichtversicherung durch das Bundesverfassungsgericht

(Bonn) - Die AOK begrüßt die Bestätigung der Pflegeversicherung als solidarische Pflichtversicherung. Dies erklärte heute Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes, zum Urteil des Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Pflegeversicherung. Da das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgebe, Familien mit Kindern zu entlasten, werde die Politik nun zu entscheiden haben, wie ab 2005 die Finanzierung der Pflegeversicherung so gestaltet werden könne, dass die Leistungen gewährleistet bleiben. Dies könne durch entsprechend der Kinderzahl gestaffelte Beitragssätze geschehen. Die Finanzierung der Pflegeversicherung sei im derzeitigen Leistungsumfang bis 2005 bei insgesamt stabilen Beitragssätzen gesichert, sagte Ahrens. Bei Neuregelungen ab 2005 müsse auch die notwendige bessere Absicherung der Demenzkranken geregelt werden.

Ahrens betonte, dass das Urteil nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich nicht nur die Beitragsstruktur der Pflegeversicherung berühre, sondern auch die Verteilung der Solidarlasten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sei eine Neubestimmung der Solidarität erforderlich.

Für die nächste Legislaturperiode erwartet die AOK daher grundsätzliche Reformentscheidungen zur entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes notwendigen Weiterentwicklung der solidarische Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung. Ahrens: "Wenn das Bundesverfassungsgericht die Belastung von Familien begrenzt, wird zugleich insgesamt mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Solidarlasten notwendig".

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8433 Telefax: 0228/8435

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