Pressemitteilung | Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

AöW kritisiert: Wasserversorgung in CETA bisher doch nicht ausreichend vor Privatisierung geschützt!

(Berlin) - Die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft AöW fordert klare Reglungen zum Ausschluss von Privatisierung der Wasserwirtschaft im kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen (CETA).
Die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., Christa Hecht, erklärte heute in Berlin: "Wir begrüßen, dass der Europaabgeordnete Daniel Caspary heute Morgen im Deutschlandfunk erklärt hat, dass eine Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung über das CETA nicht in Frage kommt. Wir sind jedoch nach Analyse der inoffiziell bekannt gewordenen Vertragsdokumente davon überzeugt, dass genau diese Gefahr nicht gebannt ist."

In einer Anlage zum CETA-Vertrag steht lediglich unter "Sammlung, Reinigung und Verteilung von Wasser" (ISIC rev. 3.1: 41 Market Access National Treatment) Cross-Border Services and Investment -The EU reserves the right to adopt or maintain any measure with respect to the provision of services relating to the collection, purification and distribution of water to household, industrial, commercial or other users, including the provision of drinking water, and water management.”

Auf Deutsch heißt das, dass die EU sich nur jedes Recht vorbehält, in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung, Reinigung und Verteilung von Wasser an Haushalte, Industrie-, Handels-oder andere Benutzer, einschließlich der Bereitstellung von Trinkwasser und Wassermanagement Maßnahmen einzuführen oder aufrechtzuerhalten." Ein Ausschluss von Privatisierung ist dies keineswegs", betonte Hecht, "denn das muss in Verbindung mit anderen Inhalten des Vertrags betrachtet werden."

Die AöW konnte im Vertrag einerseits nur den Ausschluss von Wasser in seiner natürlichen Form als Nicht-Handelsware und Nicht-Bestandteil von CETA finden und andererseits aber, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich verpflichten, dafür zu sorgen, dass das Abkommen auf allen staatlichen Ebenen ("all levels of government") wirksam wird.

Die AöW sieht deshalb weiter die Gefahr, dass über Freihandelsabkommen in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird und sich internationale Konzerne den Marktzugang in die öffentliche Wasserwirtschaft und die Daseinsvorsorge einklagen können.
Deshalb begrüßt die AöW auch ausdrücklich den Beschluss des SPD-Parteitags vom 20. September, wonach "die Entscheidungsfreiheit regionaler Körperschaften über die Organisation der Daseinsvorsorge unberührt bleiben" muss. Die AöW unterstreicht weiter den Satz in diesem Beschluss: "Es darf keinen direkten oder indirekten Zwang zu weiterer Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen oder gar eine Priorisierung "privat vor öffentlich" durch das Abkommen geben. Der Gestaltungsspielraum ist für die Zukunft zu gewährleisten."
Wenn der Abschluss der Verhandlungen zum CETA nun in Ottawa erklärt werden soll, dann hoffen wir auf die Versprechungen, dass in den folgenden Monaten und Jahren die Inhalte ausführlich geprüft werden und die Verlautbarungen aus dem Europaparlament, der Bundesregierung und den Parteien ernst gemeint sind. Wenn die erklärten roten Linien im Abkommen überschritten sind, müssen die Vertragsinhalte geändert werden oder es darf kein Abkommen unterzeichnet werden, forderte die AöW-Geschäftsführerin.

Der Präsident der AöW hat erst kürzlich die Bundesregierung und Verantwortliche in der EU wegen der Bedenken der AöW zu CETA, TTIP und TISA angeschrieben, siehe unter http://www.aoew.de. Die Auswertung der AöW zum CETA kann gerne bei der AöW-Geschäftsstelle angefordert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) Pressestelle Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin Telefon: (030) 39743606, Fax: (030) 39743683

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