Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Anwendungsbereich des Vordrucks EÜR beschränkt

(Berlin) - Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 10.02.2005 den Anwendungsbereich des Vordrucks EÜR auf Einnahmeüberschussrechner begrenzt, die Betriebseinnahmen in Höhe von mindestens 17.500 Euro jährlich erzielen. Einnahmeüberschussrechner, die unter dieser Grenze bleiben, sind künftig nicht mehr verpflichtet, den komplizierten Vordruck abzugeben. Der Deutsche Steuerberaterverband hatte sich seit Bekanntwerden des Vordrucks gegen die aus ihm resultierenden übermäßigen Belastungen der betroffenen Steuerpflichtigen ausgesprochen. Ursprünglich sollten Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, den Vordruck bereits für die Steuererklärung des Jahres 2004 verwenden. Auf Grund starker Proteste aus Wirtschaft und Politik wurde die Anwendung im Oktober vergangenen Jahres für das Jahr 2004 ausgesetzt.

In der jetzt vorgelegten überarbeiteten Fassung des Vordrucks, der immer noch dreieinhalb Seiten zuzüglich einer achtseitigen Anleitung umfasst, wurden Anmerkungen des DStV zu irreführenden Angaben im Vordruck und der Anleitung zum Vordruck berücksichtigt. Der überarbeitete Vordruck ist aber immer noch zu kompliziert und mit dem Sinn des Kleinunternehmerförderungsgesetzes nicht in Einklang zu bringen. Mit der Verkennzifferung aller wichtigen Daten wird hauptsächlich dem Informationsinteresse der Finanzverwaltung Rechnung getragen, ohne dass eine sinnvolle Relation zu den Befolgungskosten der betroffenen Steuerpflichtigen besteht. Der DStV fordert nachhaltig und massiv vom Bundesfinanzministerium, auf den Vordruck zu verzichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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