Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Anwaltschaft im Osten muss auch Chefsache sein / Abschaffung des Gebührenabschlages Ost

(Berlin) - Die Landesverbände in den neuen Bundesländern des Deutschen Anwaltvereins (DAV) haben am 6. August in einem Schreiben den Bundeskanzler aufgefordert, den Gebührenabschlag Ost abzuschaffen. Die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Rechtsanwaltskanzleien in den neuen Bundesländern sei gefährdet. Dies werde auch Auswirkungen auf die damit zusammenhängenden Arbeits- und Ausbildungsplätze haben. Der Bundeskanzler werde beim Wort genommen, den Mittelstand zu fördern und den Aufbau Ost als Chefsache zu betreiben. Die Anwaltschaft sei Mittelstand und die Erhaltung einer funktionierenden Rechtsberatung sei Aufbau Ost.

"Die Anwaltschaft in den neuen Bundesländern wird doppelt benachteiligt: Zum Einen gibt es geringere Gegenstandswerte der Streitigkeiten und somit geringere Rahmengebühren. So sind zum Beispiel in den neuen Bundesländern die Löhne und Gehälter niedriger, so dass im Arbeitsrecht oder bei den geringeren Mieten im Mietrecht die Streitwerte geringer sind. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auf die ohnehin schon niedrigen Gebühren gibt es dann noch den 10-prozentigen Gebührenabschlag," heißt es in dem Schreiben. Nach 13 Jahren müsse die nicht mehr zu rechtfertigende Ungleichbehandlung eines Berufsstandes aufgehoben werden. Bei den Berufsgruppen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der Architekten und Ingenieure verzichte der Gesetzgeber seit langem auf einen Gebührenabschlag. Die Anwaltschaft empfinde den Gebührenabschlag als persönliche Demütigung. Gerade die Anwaltschaft habe sich nach der Wiedervereinigung bei der Vermittlung demokratischer Grundprinzipien besonders verdient gemacht.

Das Schreiben, welches Sie anliegend finden, wurde von den Landesverbänden Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt unterzeichnet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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