Anwälte warnen: Rundum-sorglos-Paket der Versicherer oft Mogelpackung
(Berlin) - Die Kfz-Versicherer stecken in einem Dilemma. Die starke Konkurrenz unter den Versicherern zwingt zum Sparen. Am einfachsten lässt sich an der Regulierung von Unfallschäden sparen. Dafür haben die Versicherer das sogenannte "Schadensmanagement" entwickelt. Demnach soll sich der Geschädigte unmittelbar an die gegnerische Versicherung wenden. Dies wird mit dem verlockenden Angebot verknüpft, dass alles für ihn geregelt werde. Ziel ist es aber, die Geschädigten davon abzuhalten, zu unabhängigen Beratern, wie Sachverständigen und Anwälten, zu gehen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Letztlich wollen die Versicherer den Geschädigten einen Teil der ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Dies hätten mittlerweile auch schon unabhängige Quellen, wie beispielsweise die Stiftung Warentest (Heft Juni 2003), bestätigt.
"Es geht um Ansprüche und Rechte der Geschädigten. Je mehr ihnen die Schadensregulierung aus der Hand genommen wird, um so weniger berechtigte Ansprüche werden gezahlt. Um so günstiger wird der Schaden für die Versicherung," warnt Rechtsanwalt Hans Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Die Versicherer erstatteten viele gesetzliche Ansprüche wie den Haushaltsführungsschaden oder den Minderwert des reparierten Unfallfahrzeuges eben nicht. "Auch vor Partnerwerkstätten der Versicherungen muss gewarnt werden," so Gebhardt. Solche würden sich in Abhängigkeit zu den Versicherern begeben. Diese könnten wiederum die Reparaturkosten in Werkstätten vorschreiben. Dabei bestehe die Gefahr, dass diese Kostenschraube letztlich Einfluss auf die Qualität der Reparatur hat.
Der Autofahrer hat aber ein Recht auf eine Werkstatt seines Vertrauens, einen freien Sachverständigen, einen unabhängigen Anwalt, einen Mietwagen oder Nutzungsausfall und Reparaturkosten, etc. Der unschuldig Geschädigte erhält zudem die Kosten der Rechtsberatung von der gegnerischen Versicherung erstattet. Ein Verkehrsanwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Min.). Man kann sich auch direkt mit einem Experten in der Nähe verbinden lassen. Nur so können man all seine Ansprüche durchsetzen, von denen man selbst oftmals noch keine Kenntnis hat, so der DAV.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190