Anwälte lehnen Großen Lauschangriff kategorisch ab / Missachtung des Bundesverfassungsgerichts
(Berlin) - Das Bundesministerium der Justiz will den Großen Lauschangriff bei Rechtsanwälten, Ärzten, Priestern und Journalisten ermöglichen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Pläne kategorisch ab. Der Staat habe kein Recht, sich in das Vertrauensverhältnis zwischen Anwälten und Mandanten einzumischen. Zeugnisverweigerungsberechtigte Berufe müssen vom Lauschangriff ausgenommen werden, damit ratsuchende Menschen in dieser Gesellschaft eine letzte Rückzugsmöglichkeit haben. Nach Ansicht des DAV geht es hier allein um die Rechte der Mandanten, um die Erhaltung von Bürgerrechten. Ratsuchende Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie sich ihrem anwaltlichen Berater rückhaltlos anvertrauen können. Zudem stellt der Referentenentwurf des BMJ vom 23. Juni 2004 eine grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 3. März 2004 zum Großen Lauschangriff dar.
Zwar greife der Referentenentwurf auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die diese zum Schutz der Intimsphäre der Bürger gemacht hat, auf. Generell geht die Tendenz des Referentenentwurfs aber dahin, dass der Große Lauschangriff (würde er Gesetz) gegenüber der bestehenden - in weiten Teilen verfassungswidrigen - Gesetzeslage ausgeweitet würde.
"Damit pervertiert der Entwurf geradezu die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Grundsatzentscheidung zu Gunsten eines unantastbaren Kerns privater Intimsphäre und damit der Menschenwürde", erklärt Rechtanwalt Georg Prasser, Vizepräsident des DAV. "Es ist kaum zu glauben, dass der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, das schließlich auch Verfassungsministerium ist, stammt", so Prasser weiter. Er greife zwar den Buchstaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf, ignoriere der Sache nach aber das Bundesverfassungsgericht. Grundrechte dürften nicht wegen einer Effizienz der Strafverfolgung geopfert werden.
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