Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Anwälte lehnen EU-Asylverfahrensrichtlinie ab

(Berlin) - (DAV) - Der Entwurf für eine gemeinsame Asylverfahrensrichtlinie steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung der Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel, die am 19. und 20. Februar 2004 stattfindet.

Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) lehnt in einer gemeinsamen heutigen Stellungnahme mit verschiedenen Menschenrechtsorganisationen, so unter anderem amnesty international und ProAsyl, diese EU-Asylverfahrensrichtlinie entschieden ab und warnt vor ihrer Verabschiedung. Der derzeitige Entwurf würde einen starken Rückschritt für den europäischen Flüchtlingsschutz bedeuten und stehe nicht im Einklang mit internationalen Standards. Besonders bedenklich sei die vorgesehene Drittstaatenregelung, wonach auch solche Problemstaaten wie Russland, Weißrussland und die Ukraine potentiell als sichere Drittstaaten angesehen werden sollen. Besorgniserregend wäre auch der künftige fehlende Rechtschutz von Flüchtlingen gegen abgelehnte Asylanträge durch die Ausweitung sogenannter beschleunigter Verfahren.

„Die Bundesregierung soll ihren Versuch aufgeben, die deutsche Drittstaatenregelung in der künftigen Asylverfahrensrichtlinie der EU zu verankern“, so Rechtsanwältin Susanne Schröder, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaften Ausländer- und Asylrecht im DAV. Asyl-suchende könnten demnach von Grenzbeamten ohne Einzelfallprüfung in die neuen „sicheren“ Drittstaaten zurückgewiesen werden. Ein Blick auf die potentiellen künftigen „sicheren Drittstaaten“ zeige aber, dass in diesen Staaten Menschenrechtsverletzungen immer noch an der Tagesordnung sind und es noch immer keine internationalen Flüchtlingsrechtstan-dards gäbe.

Der Richtlinienentwurf sehe auch die Ausweitung des „beschleunigten Verfahrens“ vor. In diesen Fällen hätten die Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde keine aufschiebende Wirkung mehr. Eine Abschiebung könnte somit noch vor einer entgültigen Entscheidung erfolgen. „Ein effektiver Rechtschutz ist in einem Asylverfahren unentbehrlich. Dies ergibt sich schon daraus, dass in vielen Ländern, so auch in Deutschland, zahlreiche Entscheidungen in Klageverfahren aufgehoben werden und der Flüchtling einen Status erhält“, so Schröder.

Die gemeinsame Stellungnahme zu dem Entwurf der EU-Verfahrensrichtlinie finden Sie im Internet unter http://www.anwaltverein.de/05/28/06.html.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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