Antragsverfahren für lokale 5G-Frequenzen startet
(Berlin) - Ab dem morgigen Donnerstag sollen Anträge für die Zuteilung "lokaler 5G-Frequenzen" (Frequenzbereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gestellt werden können. Vorausgegangen war die Festlegung moderater Gebühren für die entsprechenden Frequenzen durch die BNetzA am 31. Oktober.
Nach der heutigen Verkündung der angepassten Frequenzgebührenverordnung im Bundesgesetzblatt und dem morgigen Inkrafttreten der neuen Regelungen ist der Weg für die Beantragung lokaler 5G-Frequenzen damit frei. Die lokalen 5G-Frequenzen sind von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland, da Deutschland dadurch die Chance hat, internationaler Spitzenreiter bei industriellen 5G-Anwendungen zu werden.
"Wir sind uns sicher, dass viele mittelständische Unternehmen auf Basis der lokalen Frequenzen eigene 5G-Campusnetze realisieren werden, um für die digitale Zukunft gerüstet zu sein", ist BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers überzeugt. "Unsere überwiegend lokal und regional operierenden BREKO-Netzbetreiber sind hierfür starke Partner des Mittelstands als Rückgrat der deutschen Wirtschaft, die direkt vor Ort individuelle, maßgeschneiderte Lösungen planen, errichten und im Anschluss sicher betreiben können. Nachdem unsere Unternehmen die zukunftssichere Glasfaser bereits bis direkt in die Unternehmen gebracht haben, verwandeln sie diese per lokalem 5G nun auch in 'mobile Glasfaser'. Damit tragen sie zur Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei."
Hintergrund: Die "lokalen 5G-Frequenzen" waren nicht Gegenstand der Mitte Juni zu Ende gegangenen 5G-Auktion: Sie sind von der Bundesnetzagentur ausdrücklich für lokale Anwendungen reserviert worden und werden nun gesondert vergeben, was der BREKO ausdrücklich begrüßt, um auch lokal den Eintritt weiterer Anbieter zu ermöglichen und so die Produkt- und Anbietervielfalt zu steigern.
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