Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Antragstellung für Trinkalkoholdestillation noch möglich

(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd weist daraufhin, dass die Antragstellung zur Teilnahme an der Destillation von Tafelwein zur Versorgung des Trinkalkoholmarktes im Wirtschaftsjahr 2000/2001 nach wie vor möglich ist.

Nachdem der Herbst 2000 bei vielen Betrieben abgeschlossen ist, sollten die Betriebe nochmals prüfen, ob eine Teilnahme an der Trinkalkoholdestillation Sinn macht. Unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall ist aufgrund der Bestandssituation, der lagernden Übermengen sowie den geernteten Mengen eine Entscheidung zu treffen. Bei der Berechnung der Destillationsmenge kann die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung zugrunde gelegt werden, in der bereits Tafelwein ausgewiesen ist und/oder durch Herabstufung zusätzlicher Tafelwein erzeugt wurde.

Entscheidet sich der Erzeuger für eine Teilnahme an der Destillation, muss er eine Auswahl der Weine für die Destillation treffen.

Anstelle eines Tafelweines aus dem Weinwirtschaftsjahr, das für die Berechnung der Destillationsmenge herangezogen wurde, kann auch ein Tafelwein aus vorangegangen Jahren oder Folgejahren destilliert werden.

Wird Tafelwein aus der Ernte 2000 destilliert, so muss dieser im Verarbeitungsweinkontingent abgeschrieben werden. Destillationswein aus den Jahrgängen 1999 und früher kann aus der Übermenge genommen werden. Die Destillationsmenge darf insgesamt höchstens 40 Prozent der Menge betragen, die der Erzeuger in einer seiner Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen der drei letzten Weinwirtschaftsjahre als Tafelweinerzeugung (einschließlich Landwein) angegeben hat.

Dem Erzeuger wird auf der Grundlage der destillierten Menge Tafelwein eine EU-Beihilfe gewährt. Sie wird anhand des Destillationsergebnisses (Liter reiner Alkohol) berechnet und festgesetzt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat erklärt, aus eigenen Mitteln die EU-Beihilfe auf insgesamt knapp 50 Pfennige pro Liter aufzustocken, wobei diese Maßnahme von der EU genehmigt werden muss.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62680 Telefax: 06131/626850

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