Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Anträge von Menschen mit Behinderung zügig bearbeiten statt Personal abbauen! 

(Düsseldorf) - Wir Sozialverbände sind das Sprachrohr für Menschen mit Behinderung und als solche wehren wir uns gegen Kürzungspläne in der kommunalen Versorgungsverwaltung. Wer in NRW einen Schwerbehindertenausweis oder etwa die Anerkennung eines Behinderungsgrades beantragen will, der muss sich an ein Versorgungsamt wenden. Dass die Anliegen dieser Menschen dort zügig bearbeitet werden sollten, liegt auf der Hand. Doch ausgerechnet hier will die Landesregierung Stellen kürzen. Als Grund dafür wird angeführt, dass die Zahl der Anträge in den letzten Jahren zurückgegangen ist - und tatsächlich kam es im Aufgabenbereich Schwerbehindertenrecht in den Jahren 2019 bis 2021 zu einem Rückgang um fast 16 Prozent. Der alle drei Jahre stattfindenden Personalbedarfsrechnung zufolge würde dies nun zu einem Wegfall von landesweit 120 "Vollzeitstellen" führen.

"Der für alle ersichtliche Corona-Effekt wurde hier einfach nicht mit einbezogen", kritisiert der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge: "2019 lagen die Fallzahlen noch viel höher. Erst danach gab es durch die Pandemie dann einen logischen Knick - die Menschen hatten eben Angst, irgendwo hinzugehen. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass die Anträge in den Ämtern bereits seit 2022 wieder enorm zugenommen haben. Statt den corona-bedingten Rückgang zu bewerten, hätte das Land den Durchschnittswert ab dem Jahr 2020 nehmen müssen." Das Land NRW hat zwar angekündigt, sich die Fallzahlen für 2023 vorzeitig anzuschauen und den Personalbedarf gegebenenfalls anzupassen, für die Sozialverbände VdK NRW und SoVD NRW kommt diese Maßnahme jedoch viel zu spät.

"Das führt frühestens im Frühjahr oder Sommer 2024 zu einer verbesserten Personalsituation bei den Versorgungsämtern", sagt Franz Schrewe, Landesvorsitzender des SoVD NRW. "Die Verfahren dauern doch schon jetzt viel zu lang. Der Stellenabbau geht zu Lasten der schwerbehinderten Menschen. Und es ist deren gutes Recht, dass ihre Anträge auch innerhalb eines zumutbaren Zeitraums bearbeitet werden."

Die Sozialverbände fordern deshalb die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte auf, dass sie mit Blick auf die angekündigte Anpassung des Belastungsausgleichs versuchen, die Zeit bis dahin mit dem bestehenden Personal zu überbrücken und keine Stellen abzubauen beziehungsweise in andere Aufgabenbereiche zu verschieben.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen Pressestelle Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Fax: (0211) 382175

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