Pressemitteilung | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

Antiwindpolitik in Bayern führte in Sackgasse

(Berlin) - "Spät aber immerhin: in Bayern wächst die Einsicht, dass die Anti-Windpolitik der vergangenen Jahre den Freistaat in eine Sackgasse geführt hat. Nachdem der amtierende bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die 10h-Abstandsregelung nun als Fehler bezeichnete, erklärte die bis 2018 verantwortliche bayerische Wirtschaftsministerin und heutige Landtagspräsidentin Ilse Aigner, dass auch der Widerstand der CSU gegen neue Stromtrassen ein Fehler gewesen sei. Die Einsicht beider Fehler kommt im Angesicht einer drohenden Energiekrise im Freistaat sehr spät. Vor allem aber führt sie mit der Forderung nach einem Streckbetrieb der Atomkraftwerke direkt zum nächsten Fehlschluss. Der BEE hat sich deutlich gegen den politisch debattierten Streckbetrieb ausgesprochen. Dieser sei ohnehin energiepolitisch falsch und könnte gleichzeitig schwerste finanzpolitische Verwerfungen auslösen. Deshalb fordert die BEE, die Langfristkontrakte zum Stromverkauf dieser AKW offenzulegen. Wenn, wie bei derartigen Kraftwerken üblich, die bis Jahresende vorhersehbare Stromproduktion bereits langfristig verkauft ist, hätte die Mindererzeugung durch einen Streckbetrieb in den kommenden Monaten womöglich fatale Fogen für den Strommarkt und die gesamte Volkswirtschaft.

Der BWE wird den Austausch mit BMWK und dem Landeswirtschaftsministerium auf der RostockWind an diesem Freitag noch einmal nutzen, um darauf zu drängen die Erneuerbaren Energien - allen voran die Windenergie - als Lösung der aktuellen Energiekrise anzuerkennen. Es braucht nach den richtigen Zielanpassungen und Klärungen aus dem Osterpaket sofort nach der Parlamentarischen Sommerpause im Bund ein Gesetzespaket zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Bis dahin gilt: Die Länder müssen erreichen, dass bereits begonnene Verfahren (zum Jahresende waren es immerhin 10.501 Megawatt, S.35) zügig noch in diesem Jahr entschieden werden. Es braucht jetzt deutlich mehr Genehmigungen um das hohe Ausschreibungsvolumen des kommenden Jahres zu füllen!
Mehr Energie kann auch der bestehende Anlagenpark liefern. Die Tür geöffnet hat das Parlament mit der Änderung von §30 Energiesicherungsgesetz. Diese Änderung gibt der Bundesregierung die Möglichkeit zur begrenzten Aussetzung von Genehmigungsauflagen. Statt über fossiles Gas und schmutzige Kohle zu sprechen, sollte hier eine intensive Prüfung der Möglichkeiten erfolgen. Die Zahlen des Ringversuchs 2021/22 des Windgutachterbeirats des BWE zeigen, dass durch Fledermausabschaltungen über 6 Prozent und durch Schall fast 5 Prozent Ertragsverluste entstehen. Die Veröffentlichung erfolgt in den nächsten Tagen. Aktuell starten im Verband eine Umfrage zu den Auflagen aus Genehmigungen, um zu klären, was insbesondere im Winterhalbjahr an zusätzlichen Stromerträgen möglich wäre", so BWE-Präsident Hermann Albers.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Pressestelle EUREF-Campus 16, 10829 Berlin Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410

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