Antidiskriminierungsgesetz führt nicht zu mehr Bürokratie
(Berlin) - Bei einem Frauenbrunch anlässlich des Internationalen Frauentages erklärten die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth, die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer und die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, Elke Ferner: "Die Behauptung, das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) sei schädlich für den Arbeitsmarkt, ist durch nichts zu belegen. Im Gegenteil: Das ADG eröffnet Frauen neue Chancen für die berufliche Entwicklung.
Frauen sind besonders häufig von Mehrfachdiskriminierungen betroffen. Das höchste Risiko, auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt zu sein, haben Frauen mit Migrationshintergrund, Frauen mit Behinderung und ältere Frauen. Auch vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines ADGs dringend geboten.
Die Arbeitgeber behaupten, die Ausweitung der Beweislast führe zu mehr Bürokratie und damit zu Arbeitsplatzverlusten. Das stimmt so nicht. Eine Prozessflut von Beschäftigten gegen ihre Arbeitgeber ist auszuschließen - andere Behauptungen sind reine Stimmungsmacherei.
Die Arbeitgeber können nicht ernsthaft verlangen, dass auf angemessene Antidiskriminierungsregeln verzichtet wird. Wer nicht diskriminiert, hat nichts zu befürchten. Von den schwarzen Schafen dagegen wird man eine Besserung natürlich verlangen dürfen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist bereits seit 1980 die Beweislast bei der Gleichbehandlung der Geschlechter geregelt. Diese Regelung hat nicht zu mehr bürokratischem Aufwand geführt. Daran wird auch die Ausweitung der Beweislast auf weitere Diskriminierungsmerkmale wie Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung nichts ändern.."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
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