Antidiskriminierungsgesetz: Bundesregierung soll zügig ein umfassendes Gesetz gegen Diskriminierung vorlegen
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordern die Bundesregierung auf, jetzt zügig ein umfassendes Gesetz gegen Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vorzulegen, da am 2. Dezember die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie endet. Danach müsse im nationalen Recht ein umfassendes Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder aufgrund einer Behinderung verankert werden.
Es sei ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, dass sie es nicht geschafft habe, innerhalb der Umsetzungsfrist ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen, das sich auf Arbeits- und Zivilrecht erstrecke. Die Bundesregierung zwinge mit ihrem Versäumnis eingetragene Lebenspartnerschaften auf den Klageweg. Viele Paare würden sich jetzt vor Gericht ihr gutes Recht erstreiten. ver.di und der LSVD unterstützten sie dabei politisch.
Zu der von der EU-Richtlinie verlangten Beseitigung jeder Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Beschäftigung und Beruf gehöre schließlich auch die volle Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in diesen Bereichen. Dazu zähle zum Beispiel die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe für Beamte, Richter und Berufssoldaten beim Familienzuschlag, bei der Beihilfe, bei Reise- und Umzugskosten, Sonderurlaub, Trennungsgeld sowie bei den Pensionen
Diskriminierung, Herabsetzung und Entwürdigung von Menschen seien Gift für das gesellschaftliche Zusammenleben. Auch in der vermeintlich offenen deutschen Gesellschaft komme es immer noch zu Benachteiligungen gerade in Beschäftigung und Beruf.
In vielen europäischen Ländern seien bereits umfassende Antidiskriminierungsgesetze in Kraft und hätten sich bewährt. Es dürfe nicht sein, dass ausgerechnet Deutschland zum Schlusslicht der europäischen Entwicklung wird, wenn es darum gehe, Menschen wirksam vor Diskriminierung und Ausgrenzung zu schützen.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V.
Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
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